Jahresfinanzbericht 2019

L AGEBERI CH T 20 19  29 Die eindrucksvolle Grundlage ist der Einkauf von 21.500 hei- mischen Weltspartagspräsenten bei insgesamt 20 steiri- schen Familienbetrieben und Produzenten. Diese Initiative geht längst über die Weltspartagswoche hinaus, denn er- worben werden weitere 8.500 regional produzierte Wertprä- sente, die Kundinnen und Kunden über das Jahr hinweg zu besonderen Anlässen überreicht werden. Der Ankauf von Weihnachtsbilletts, die alljährlich ein be- fruchtendes Ergebnis der Kooperation mit dem Odilien-Insti- tut für Menschen mit Sehbehinderung oder Blindheit sind, wurde 2019 mit einer Zusatz-Aktion versehen. Jedem Billett hat man einen Spenden Bon beigelegt, den Topf dafür hat die HYPO Steiermark eingerichtet. Der Adressat konnte die ausgewählte Sozialeinrichtung, der die Spende unseres Bankhauses zuteilwerden sollte, selbst bestimmen. Insge- samt sechs Sozialeinrichtungen – der Verein Hilfe für das herzkranke Kind, das Diakoniewerk Schladming, die Tages- werkstätte Stephanus in St. Stefan im Rosental, das Lern- café Leibnitz der Caritas der Diözese Graz-Seckau, die Einrichtung Teilhabe an Beschäftigung Deutschlandsberg der Mosaik GmbH sowie der VereinRainbows für Kinder und Jugendliche in stürmischen Zeiten – erhielten von der HY- PO Steiermark einen Weihnachtsscheck überreicht. 2019 erfolgten in Summe 155 Spendenübergaben und 120 Sponsorings. Das soziale Miteinander zu fördern, ganzheit- liche Verantwortung zu leben, gesellschaftliche Werte hoch- zuhalten – darin sieht die HYPO Steiermark einen wesentlichen Auftrag für Gegenwart und Zukunft, der durch eine Vielfalt an Veranstaltungen und Engagements, unter Kundinnen und Kunden, Geschäftspartnerinnen und Ge- schäftspartnern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Freun- den und Freundinnen des Hauses aus Überzeugung gelebt wird. Heute. Morgen. Und übermorgen. Bericht über die voraussichtliche Ent- wicklung und die Risiken des Unterneh- mens Voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens Das neuartige Corona-Virus (COVID-19) breitet sich in vielen Ländern weiter rasant aus. Auch in Österreich werden zu- nehmend Erkrankungsfälle bekannt und die österreichische Bundesregierung hat in diesem Zusammenhang bereits drastische Maßnahmen ergriffen. Am Sonntag, 15. März 2020, wurden von Nationalrat und Bundesrat in Sondersit- zungen die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen zur Er- richtung eines COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und ein Bundesgesetz betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhin- derung der Verbreitung von COVID-19 zur Eindämmung der rasanten Ausbreitung des Corona-Virus in Österreich („Corona“-Gesetz“) beschlossen. Mit dem sogenannten COVID-19-Maßnahmengesetz wurde die gesetzliche Basis für die von der Bundesregierung ver- hängten Maßnahmen zur Einschränkung des öffentlichen Lebens geschaffen, welche u.a. das Schließen von öffentli- chen Orten sowie Restriktionen im Handel und der Gastro- nomie beinhalten. Darüber hinaus hat die Bundesregierung für ganz Österreich eine Ausgangsbeschränkung ausgeru- fen – mit wenigen Ausnahmen (unaufschiebbare Berufstä- tigkeit, notwendige Besorgungen). Für das Bundesland Tirol gilt defacto eine Ausgangssperre. Universitäten, Schulen und Kindergärten wurden geschlossen, Versammlungen wurden gänzlich untersagt. Weiters wurden die Einreisebe- stimmungen verschärft, strenge Grenzkontrollen eingeführt sowie die Grenzen zum benachbarten Ausland teilweise ge- schlossen (ebenfalls mit Ausnahmen wie bspw. für den Gü- terverkehr). Der Flugverkehr wird demnächst weitgehend eingestellt bzw. ist dies teilweise schon erfolgt. Zur Krisen- bewältigung werden Zivildiener und Grundwehrdiener der- zeit verlängert sowie die Miliz eingezogen. Ehemalige Zivildiener sind aufgerufen, sich freiwillig für einen außeror- dentlichen Zivildienst zu melden. Neben dem COVID-19-Maßnahmengesetz umfasst das Ge- setzespaket als erste Sofortmaßnahme auch die Errichtung des mit bis zu 4 Mrd. EUR dotierten COVID-19-Krisenbe- wältigungsfonds zur Aufrechterhaltung der Liquidität der Wirtschaft. Als mögliche Handlungsfelder, für welche die fi- nanziellen Mittel aus dem COVID-19-Krisenbewältigungs- fonds zur Verfügung gestellt werden können, sind etwa die Stabilisierung der Gesundheitsversorgung, die Belebung des Arbeitsmarkts durch Kurzarbeit, Maßnahmen zur Kon- junkturbelebung oder die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit genannt. Zur Stabilisierung der Ge- sundheitsversorgung könnten so die Anschaffung zusätzli- cher medizinischer Produkte, Medikamente oder die Einstellung zusätzlichen Personals getragen werden. Geändert werden durch das Gesetzespaket auch das AB- BAG-Gesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz sowie das Arbeitsvertrags- rechts-Anpassungsgesetz. Demnach soll die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung durch die ABBAG (Abbauma- nagementgesellschaft des Bundes) für alle heimischen Un- ternehmen, die aufgrund des Corona-Virus mit

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