Jahresfinanzbericht 2015

JAHRESABSCHLUSS  4 1 A. Allgemeine Grundsätze Der Jahresabschluss der Landes-Hypothekenbank Steiermark AG wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten. Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde, sofern die Voraussetzungen für die Bildung von Bewertungseinheiten oder für eine Gruppenbewertung (§ 209 Abs. 2 UGB) nicht gegeben waren, der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung des Unternehmens unterstellt. Dem Grund- satz der Vorsicht wurde unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Bankgeschäftes insofern Rechnung getragen, als nur die am Bilanzstichtag verwirklichten Gewinne ausge- wiesen und alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste bilanzmäßig erfasst worden sind. Die Erstellung eines Jahresabschlusses erfordert Ermessensbeurteilungen bei der Anwen- dung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie die Festlegung von Annahmen über zukünftige Entwicklungen durch das Management, die den Ansatz und den Wert von Vermögenswerten und Schulden, die Angabe von sonstigen Verpflichtungen am Bilanzstich- tag und den Ausweis von Erträgen während der Berichtsperiode wesentlich beeinflussen können. Sind für die Bilanzierung und Bewertung Schätzungen oder Beurteilungen erforderlich, basie- ren diese auf historischen Erfahrungen und anderen Faktoren wie Planungen und – nach jeweils aktuellem Ermessen – wahrscheinlichen Erwartungen oder Prognosen zukünftiger Ereignisse. Die den Schätzungen zugrunde liegenden Annahmen unterliegen einer regelmä- ßigen Prüfung. Änderungen von Schätzungen werden, sofern sie nur eine Periode betreffen, nur in dieser berücksichtigt. Falls auch nachfolgende Berichtsperioden betroffen sind, wer- den die Änderungen in der aktuellen und den folgenden Perioden berücksichtigt.

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