Jahresfinanzbericht 2015

4 0  JAHRESABSCHLUSS Verzeichnis der verwendeten Abkürzungen BWG Bankwesengesetz, BGBl 532/1993, i. d. g. F. CRR Capital Requirements Regulation, VO (EU) Nr. 575/2013 EStG Einkommensteuergesetz 1988, BGBl 400/1988, i. d. g. F. IAS International Accounting Standards IFRS International Financial Reporting Standards KStG Körperschaftsteuergesetz 1988, BGBl 401/1988, i. d. g. F. PfBrStG Bundesgesetz über die Pfandbriefstelle der österreichischen Landes- Hypothekenbanken UGB Unternehmensgesetzbuch Der Jahresabschluss der Landes-Hypothekenbank Steiermark AG wurde nach den Vorschrif- ten des BWG, der EU-Verordnung Nr. 575/2013 (CRR – Capital Requirements Regulation) und – soweit anwendbar – nach den Vorschriften des UGB in der zum Bilanzstichtag gelten- den bzw. anzuwendenden Fassung aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfolgte entsprechend den Gliederungsvorschriften der Anlage 2 zu § 43 BWG. Im Anhang wurden das aktuelle Zahlenmaterial und die Vorjahreswerte gerundet in Tausend EURO (T€) ausgewiesen. In der Summenbildung sind daher Rundungsdifferenzen nicht aus- zuschließen. Die dem Geschäftsjahr 2015 bzw. dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2015 gegenübergestell- ten Vorjahreszahlen sind in Klammer gesetzt. Sämtliche Angaben in Zusammenhang mit dem Bankwesengesetz (BWG) beziehen sich – soweit nicht gesondert angegeben – auf das Bankwesengesetz, BGBL. Nr. 532/1993, in der geltenden Fassung. Durch das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 (RÄG 2014), das mit 20. Juli 2015 in Kraft getreten ist, erfolgte eine umfassende Novellierung der Vorschriften über die Rech- nungslegung. Gemäß § 906 Abs. 28 UGB sind diese Vorschriften erstmalig auf Unterlagen der Rechnungslegung für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2015 beginnen. Anhang für das Geschäftsjahr 2015

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