Jahresfinanzbericht 2015

3 2  LAGEBER I CHT 2 0 1 5  Die am Rechnungslegungsprozess beteiligten Abteilun- gen und Bereiche werden in quantitativer wie qualitativer Hinsicht geeignet ausgestattet.  Erhaltene oder weitergegebene Buchhaltungsdaten werden laufend auf Vollständigkeit und Richtigkeit über- prüft, z.B. durch Stichproben. Durch die eingesetzte Software finden programmierte Plausibilitätsprüfungen statt.  Bei allen rechnungslegungsrelevanten Prozessen wird durchgängig das Vieraugenprinzip angewendet.  Rechnungslegungsrelevante Prozesse werden regelmä- ßig durch die (prozessunabhängige) interne Revision überprüft.  Seitens der am Rechnungslegungsprozess beteiligten Abteilungen erfolgt eine regelmäßige Berichterstattung an den Vorstand, insbesondere durch Controllingberich- te, Segmentergebnisrechnungen etc.  Vonseiten des Vorstands erfolgt eine vierteljährliche Be- richtslegung an den Aufsichtsrat gemäß § 81 AktG. Erläuterung der wesentlichen Merkmale des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess, dessen we- sentliche Merkmale zuvor unter Ziffer 3. beschrieben sind, stellt sicher, dass unternehmerische Sachverhalte bilanziell stets richtig erfasst, aufbereitet und gewürdigt sowie in die Rechnungslegung übernommen werden. Die geeignete personelle Ausstattung, die Verwendung von adäquater Software sowie klare gesetzliche und unternehmensinterne Vorgaben stellen die Grundlage für einen ordnungsgemä- ßen, einheitlichen und kontinuierlichen Rechnungslegungs- prozess dar. Die klare Abgrenzung der Verantwortungs- bereiche sowie verschiedene Kontroll- und Überprüfungs- mechanismen, wie sie zuvor unter Ziffer 3. genauer beschrieben sind (insbesondere Plausibilitätskontrollen und das Vieraugenprinzip), stellen eine korrekte und verantwor- tungsbewusste Rechnungslegung sicher. Im Einzelnen wird so erreicht, dass Geschäftsvorfälle in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften, der Satzung sowie internen Richtlinien erfasst, verarbeitet und dokumentiert sowie zeitnah und korrekt buchhalterisch erfasst werden. Gleich- zeitig wird sichergestellt, dass Vermögensgegenstände und Schulden im Jahresabschluss zutreffend angesetzt, aus- gewiesen und bewertet sowie verlässliche und relevante Informationen vollständig und zeitnah bereitgestellt werden. Graz, 24. März 2016 Landes-Hypothekenbank Steiermark Aktiengesellschaft Der Vorstand Gen-Dir. Mag. Martin Gölles Vst.-Dir. Bernhard Türk

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