Jahresfinanzbericht 2015

LAGEBER I CHT 2 0 1 5  2 7 wie alle anderen österreichischen Banken - den nationalen Abwicklungsfonds laut Bescheid der Abwicklungsbehörde dotiert. Dieser wird 2016 in den einheitlichen europäischen Abwicklungsfonds überführt. Das „Single Resolution Board“ (SRB) in Brüssel ist nun für das Thema "Abwick- lung“ zuständig. Des Weiteren werden tourlich Stresstests im Konzern durchgeführt und im Gesamtbankrisikokomitee im Konzern behandelt. Stresstests liefern ergänzende Informationen zu den Value-at-Risk-Analysen und zeigen mögliche Verlust- potenziale auf. In den Stresstests werden u.a. Veränderun- gen des volkswirtschaftlichen Umfelds durch makroökonomische Szenarien dargestellt. Diese beschrei- ben eine außergewöhnliche, aber plausible negative Ent- wicklung der Volkswirtschaft. Dabei wird zwischen einer „Systemkrise“, „idiosynkratischen Krise“ sowie einer „kom- binierten Krise“ unterschieden. Die Szenarien unterliegen einem jährlichen Review. Im Jahr 2015 waren die Kapital- quoten im Konzern in allen Szenarien immer gegeben. Zusätzlich werden reverse Stresstests durchgeführt, wel- che speziell auf die risikosensitiven Bereiche im Konzern abzielen und dem Management somit wichtige Informatio- nen für die Steuerung der Risiken liefern. Die Landes-Hypothekenbank Steiermark ist Mitglied der Einlagensicherung des HYPO-Haftungsverbunds. Bezug- nehmend auf das Einlagensicherungs- und Anlegerent- schädigungsgesetz hat die HYPO Steiermark Ende 2015 den von der Hypo-Haftungs-Gesellschaft m.b.H. vorge- schriebenen ersten Halbjahresbeitrag zum Einlagensiche- rungsfonds eingezahlt. Der Fonds ist mit jährlichen Beiträgen bis Mitte 2024 zu dotieren. Im Risikomanagement-Handbuch der Landes- Hypothekenbank Steiermark AG sind die Risikostrategie der HYPO Steiermark und die Grundsätze des Risikoma- nagements sowie die Darstellung der einzelnen Risiken hinsichtlich Messung, Limitsystem, Überwachung und Verantwortlichkeiten dokumentiert. In der Risikostrategie gelten für die HYPO Steiermark fol- gende allgemeine risikopolitische Grundsätze:  Klare und nachvollziehbare Entscheidungen.  Sorgfältige, zeitnahe und realistische Bonitätsbeurteilung bei allen Aktivgeschäften.  Bei einer nicht transparenten, unüberschaubaren Risiko- lage wird nach dem Vorsichtsprinzip gehandelt.  Konsequente Risikosteuerung durch eine rechtzeitige Identifikation und Bewertung der Risiken sowie eine ent- schlossene Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen.  Eine Risikominimierung erfolgt auch durch eine breitge- streute Diversifizierung der Bankgeschäfte.  Produkte und Dienstleistungen werden nur dann unseren Kunden angeboten, wenn wir dafür die Berechtigung, entsprechendes Fachwissen und die dafür nötige Infra- struktur haben.  Know Your Customer: Wir kennen unsere Kunden und vergeben daher Kredite nur nach eingehender Schuld- ner- und Bonitätsprüfung. Die Maßnahmen zur Begrenzung der Risiken werden unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit im Konzern struk- turiert und in angemessenen Abständen überprüft. Der Vorstand steuert und limitiert die Risikotragfähigkeit auf Basis des Extremfalls (VaR 99,9 %). Das aus dem Konzern zugewiesene ökonomische Kapital wird sodann laufend auf seine Ausnützung hin überwacht. Dies alles geschieht jedoch unter der Einhaltung in der Going Concern Betrachtung (VaR 95 %). Die Risikotragfähigkeitsanalyse ist eine wesentliche Ent- scheidungsgrundlage für das Management und wichtiger Bestandteil des laufenden Risikoberichts an den Vorstand und des vierteljährlichen Risikoberichts an den Aufsichtsrat. Die laufende Überwachung der Risikolimite erfolgt durch das Risikocontrolling im Konzern. Das Risikocontrolling berichtet das aktuelle Gesamtbankri- siko periodisch an den Vorstand, wobei im Rahmen der Risikotragfähigkeitsanalyse die Überwachung der aktuellen Ausnutzung der Limits in den einzelnen Risikoarten bzw. Geschäftsfeldern erfolgt. Des Weiteren verantwortet das Risikocontrolling die laufende Weiterentwicklung und Im- plementierung der Methoden zur Risikomessung und Ver- feinerung der Steuerungsinstrumente sowie die Wartung und Aktualisierung der Regelwerke. Im Konzerngremium „Gesamtbankrisiko- Steuerungskomitee“ werden die Berichte analysiert und die erforderlichen Maßnahmen zur Risikosteuerung festgelegt.

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