Halbjahresfinanzbericht 2016

2 2  HALBJAHRESABSCHLUSS 2 0 1 6 Verzeichnis der verwendeten Abkürzungen BWG Bankwesengesetz, BGBl. 532/1993, i.d.g.F. BörseG Börsegesetz 1989, BGBl. 555/1989, i.d.g.F. CRR Capital Requirements Regulation, VO (EU) Nr. 575/2013 IAS International Accounting Standards IFRS International Financial Reporting Standards PfBrStG Bundesgesetz über die Pfandbriefstelle der österreichischen Landes-Hypothekenbanken UGB Unternehmensgesetzbuch RÄG Rechnungslegungs-Änderungsgesetz Der Halbjahresabschluss der Landes-Hypothekenbank Steiermark AG wurde nach den Vorschriften des BWG, der EU-Verordnung Nr. 575/2013 (CRR – Capital Requirements Regulation) und – soweit anwendbar – nach den Vorschriften des UGB in der zum Berichtsstichtag geltenden bzw. anzuwen- denden Fassung aufgestellt. Durch das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 (RÄG 2014), das mit 20. Juli 2015 in Kraft getreten ist, erfolgte eine umfassende Novellierung der Vorschriften über die Rechnungslegung. Ge- mäß § 906 Abs. 28 UGB sind diese Vorschriften erstmalig auf Unterlagen der Rechnungslegung für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2015 beginnen. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfolgte grundsätzlich entspre- chend den Gliederungsvorschriften der Anlage 2 zu Artikel I § 43 BWG. Es wurde jedoch § 87 Abs. 2 BörseG in Anspruch genommen und eine verkürzte Bilanz sowie eine verkürzte Gewinn- und-Verlust-Rechnung erstellt. Den Anforderungen des RÄG 2014 wurde durch Einfügung neuer Posten bzw. Unterposten entsprochen. Die Änderungen der Formblätter zur Bilanz und Gewinn-und- Verlust-Rechnung sind zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts allerdings noch ausständig. Im Anhang wurden das aktuelle Zahlenmaterial und die Vorjahreswerte gerundet in Tausend Euro (T€) ausgewiesen. In der Summenbildung sind daher Rundungsdifferenzen nicht auszuschließen. Die dem Halbjahr 2016 bzw. dem Berichtsstichtag 30. Juni 2016 gegenübergestellten Vorjahreszah- len sind in Klammer gesetzt. Sämtliche Angaben in Zusammenhang mit dem Bankwesengesetz (BWG) beziehen sich – soweit nicht gesondert angegeben – auf das Bankwesengesetz, BGBl. Nr. 532/1993, in der geltenden Fas- sung. Anhang zum Halbjahres- abschluss per 30. Juni 2016

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