Halbjahresfinanzbericht 2015

2 0  HALBJ AHRESABSCHLUSS 2 0 1 5 Entwicklungen durch das Management, die den Ansatz und den Wert von Vermögenswerten und Schulden, die Angabe von sonstigen Verpflichtungen am Berichtsstichtag und den Ausweis von Er- trägen während der Berichtsperiode wesentlich beeinflussen können. Sind für die Bilanzierung und Bewertung Schätzungen oder Beurteilungen erforderlich, basieren diese auf historischen Erfahrungen und anderen Faktoren wie Planungen und – nach jeweils aktuellem Ermessen – wahrscheinlichen Erwartungen oder Prognosen zukünftiger Ereignisse. Die den Schät- zungen zugrunde liegenden Annahmen unterliegen einer regelmäßigen Prüfung. B. Angaben zu den in der Bilanz und Gewinn-und-Verlust-Rechnung angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Währungsumrechnung Die Fremdwährungsbeträge werden gemäß § 58 Abs. 1 BWG zu Mittelkursen (Referenzkurse der Europäischen Zentralbank) umgerechnet. Für jene Fremdwährungspositionen, für die keine EZB- Referenzkurse veröffentlicht werden, werden die Devisenmittelkurse von Referenzbanken herangezo- gen. Devisentermingeschäfte werden mit dem Terminkurs zum Berichtsstichtag bewertet. 2. Wertpapiere Für die Bewertung von Wertpapieren werden Börsenkurse oder am Markt beobachtbare Quotierun- gen von Handelsteilnehmern herangezogen. Sind keine adäquaten Marktdaten vorhanden, erfolgt die Kursermittlung anhand interner Bewertungsmodelle unter Zugrundelegung von Auf- und Abschlägen für Bonität, Handelbarkeit und Ausstattung. 2.1. Wertpapiere des Anlagevermögens Die dauernd dem Geschäftsbetrieb gewidmeten Wertpapiere (Investmentbestand) werden wie Anla- gevermögen bewertet. Wertpapiere des Anlagevermögens wurden nach dem gemilderten Niederst- wertprinzip bewertet. Das Wahlrecht, bei voraussichtlich nicht dauerhafter Wertminderung auf den niedrigeren Wert abzuschreiben, wurde nicht ausgeübt. Entsprechend den allgemeinen Regelungen des § 204 Abs. 2 UGB werden daher Abschreibungen nur bei voraussichtlich dauernder Wertminde- rung durchgeführt. Der Unterschiedsbetrag zwischen Anschaffungskosten und Rückzahlungsbetrag wird zeitanteilig über die Restlaufzeit abgeschrieben bzw. vereinnahmt. Wertpapiere, die dem De- ckungsstock für Mündelgelder dienen, sind Anlagevermögen und wurden gemäß § 2 Abs. 3 der Mündelsicherheitsverordnung zum strengen Niederstwertprinzip bewertet. 2.2. Wertpapiere des Umlaufvermögens Die Wertpapiere des Umlaufvermögens werden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Bei Wertpapieren, die aus eigenen Emissionen stammen, wird der Marktpreis oder ein niedrigerer Rück- kaufskurs angesetzt. 2.3. Wertpapiere des Handelsbuchs Die Geld- und Kapitalmarktaktivitäten der Bank wurden in der Konzernmuttergesellschaft Raiffeisen- Landesbank Steiermark AG gebündelt. Die Bank hält keine Finanzinstrumente mit Handelsabsicht und führt kein Handelsbuch.

RkJQdWJsaXNoZXIy MTUyNTMw