Jahresfinanzbericht 2020
8 6 JAHRESABSCHLUSS 2 0 2 0 in T€ 31.12.2020 31.12.2019 Wesentliche sonstige betriebliche Aufwendungen (G+V Pos. 10) Laufende Beiträge an Sicherungseinrichtungen 2.033 1.593 Betriebliche banktypische Aufwendungen, soweit sie nicht zu anderen Verwaltungsaufwendungen gehören 2.370 2 Die laufenden Beiträge an Sicherungseinrichtungen betreffen den EU-Bankenabwicklungs- fonds mit einem Betrag T€ 1.236 (T€ 1.169) und die EU-Einlagensicherung mit einem Betrag von T€ 797 (T€ 424). Betriebliche banktypische Aufwendungen betreffen insbesondere die unter Punkt C.16 erläu- terte Dotierung der Rückstellung für die Restrukturierung Filialen mit einem Betrag von T€ 2.364. 4. Aufwendungen und Erträge zu Rückstellungen für Abfertigungen, Pensio- nen und Jubiläumsgelder In der GuV-Position 8.a „Personalaufwand“ werden in der sublit. aa „Löhne und Gehälter“ Auf- wendungen aus der Dotierung von Rückstellungen für Jubiläumsgelder von T€ –21 (T€ –68) ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2020 hat es – wie im Vorjahr – keine GuV-neutralen Übertra- gungen gegeben. Weitere Erträge oder Aufwendungen für vergleichbare langfristig fällige Ver- pflichtungen sind nicht enthalten. Die Auflösung der Rückstellungen für Abfertigungen ist in der GuV-Position 8.a „Personalauf- wand“ in der sublit. ff „Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitar- beitervorsorgekassen“ mit T€ 516 (Dotierung T€ –621), die Auflösung der Rückstellungen für Pensionen in der sublit. ee „Dotierung der Pensionsrückstellung“ mit T€ 255 (Dotierung T€ –486) enthalten. 5. Steuern Steuern vom Einkommen und Ertrag Die Steuergruppe der Landes-Hypothekenbank Steiermark AG wurde im Jahr 2018 aufgelöst. Die Landes-Hypothekenbank Steiermark AG ist seitdem Mitglied der steuerlichen Unterneh- mensgruppe der Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG. Die Mitglieder der Steuergruppe der RLB Steiermark haben eine Regelung über den Steuer- ausgleich dahingehend getroffen, dass eine jährliche Abrechnung der Steuerbe- oder -entlas- tung, die sich aus dem – während der Gruppenzugehörigkeit entstehenden – Einkommen des Gruppenmitglieds ergibt, erfolgt. Nach der vollständigen Verrechnung der vorhandenen Vorgruppen-Verlustvorträge der Lan- des-Hypothekenbank Steiermark AG gemäß § 9 Abs. 6 Z. 4 KStG wurde in 2020 eine Steu- erumlage auf Basis des positiven Einkommens der HYPO Steiermark gebildet. Die Steuerumlage wird in der GuV-Position 18 „Steuern vom Einkommen und Ertrag“ in Höhe von T€ 1.323 ausgewiesen.
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