Jahresfinanzbericht 2020

JAHRESABSCHLUSS 2 0 20  8 5 D. Erläuterungen zur Gewinn-und-Verlust-Rechnung Für die Geschäftstätigkeit der Bank besteht kein wesentlicher Unterschied zwischen geografi- schen Märkten, sodass die Aufgliederung der Betriebserträge gemäß § 64 Abs. 1. Z. 9 BWG nicht erforderlich ist. 1. Gesamtbetrag für nachrangige Verbindlichkeiten gemäß § 64 Abs. 1 Z. 13 BWG in T€ 31.12.2020 31.12.2019 Aufwendungen für nachrangige Verbindlichkeiten 2.645 2.678 Davon betrifft mit einem Betrag von T€ 994 (T€ 843) das im Bilanzposten P. 7 ausgewiesene Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 4 der Verordnung (EU) 575/2013. 2. In den GuV-Positionen 3.c., 13./14. enthaltene Erträge und Aufwendungen (§ 238 Abs. 1 Z. 21 UGB) Die Landes-Hypothekenbank Steiermark hat keine Ergebnisabführungsverträge mit Tochter- gesellschaften abgeschlossen. 3. Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen gemäß § 64 Abs. 1 Z. 12 BWG in T€ 31.12.2020 31.12.2019 Wesentliche sonstige betriebliche Erträge (G+V Pos. 7) Erträge aus bankfremden Geschäften 11.140 12.032 Erträge aus der vorzeitigen Beendigung von Derivaten (close out) 14.706 10.387 Auflösung von Rückstellungen 5.826 1.225 Die Erträge aus bankfremden Geschäften betreffen im Wesentlichen Erträge aus der Personal- kosten- und Betriebskostenverrechnung; die dazugehörigen Aufwendungen werden in den entsprechenden Aufwandspositionen ausgewiesen. Im Rahmen der Neustrukturierung der Refinanzierungssituation der Bank bzw. des Konzerns wurden u. a. bestehende Derivate geschlossen, deren Ergebnis mit einem Betrag von T€ 14.706 (T€ 10.387) in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen wird. Die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen beinhaltet vor allem die unter dem Punkt C. 16 erläuterte Auflösung der Rückstellung aus vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern mit einem Betrag von T€ 5.646.

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