Jahresfinanzbericht 2020
7 8 JAHRESABSCHLUSS 2 0 2 0 und des Sicherungsgeschäfts, die das Ausmaß der abgesicherten Wertänderung bestimmen, identisch, aber gegenläufig, so ist dies ein Indikator für eine vollständig effektive Sicherungs- beziehung (vereinfachte Bestimmung der Effektivität). Gemäß den in der Landes-Hypotheken- bank Steiermark AG festgelegten Kriterien müssen zur Erfüllung eines Critical Term Match die Parameter Nominalwert, Währung und Fälligkeit bzw. Zinsbindung übereinstimmen. Ist eine vereinfachte Bestimmung der Effektivität nicht möglich, erfolgt eine Effektivitätsmes- sung mittels Sensitivitätsanalyse. Für die prospektive Messung wird ein Parallelshift der Swapkurve um 100 Basispunkte durchgeführt und die barwertige Veränderung von Grundge- schäft zu derivativem Sicherungsinstrument gemessen. Der Barwertberechnung wird die Zero- Coupon-Kurve zugrunde gelegt, welche aus Swapsätzen kalibriert wird. In der Folge wird zu jedem Bilanzstichtag ermittelt, ob die Sicherungsbeziehung tatsächlich vollständig oder weitgehend effektiv war (retrospektiver Effektivitätstest). Der retrospektive Nachweis der Effektivität der Sicherungsbeziehung erfolgt durch eine laufende Überprüfung der CTM-Kriterien bzw. anhand eines Vergleichs der Änderungen der Fair Values von Grund- geschäft und Sicherungsinstrument („Dollar Offset“-Methode). Insbesondere werden bei dieser Methode die Fair Value-Änderungen von gesicherten Grundgeschäften zur Fair Value-Ände- rung der Sicherungsinstrumente in Verhältnis zueinander gesetzt. Da bei dieser Methode das Ergebnis der Effektivitätsmessung sehr sensitiv reagieren kann, wurden in der Landes-Hypo- thekenbank Steiermark AG eine absolute und eine relative Toleranzgrenze festgelegt. Ergibt sich die Effektivität aus einem der beiden Toleranzwerte (also entweder absolut oder relativ), wird die Effektivität der Sicherungsbeziehung vermutet. Für den Fall, dass beide Toleranzgren- zen überschritten werden, wird zur Ermittlung der zulässigen Schwankungsbreite das Verhält- nis der Fair Value-Änderung von Grundgeschäft(en) zur Fair Value-Änderung von Sicherungs- geschäft(en) zueinander gesetzt. Liegt das Ergebnis der Effektivitätsmessung zwischen 80 % und 125 %, gilt die Sicherungsbeziehung als effektiv, jedoch wird für den ineffektiven Anteil eine Rückstellung für drohende Verluste gebildet. Ist eine Sicherungsbeziehung insgesamt nicht mehr effektiv, wird die Bewertungseinheit ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Ineffektivität aufgelöst. Die Überschreitung des Effektivitätsin- tervalls von 80 % / 125 % führt allerdings nicht automatisch zur Auflösung der Sicherungsbe- ziehung. Dieses kann in begründeten Ausnahmefällen auch überschritten werden, wenn es in einem erheblichen Umfang zu einem Ausgleich der Wertänderungen aus Grund- und Siche- rungsgeschäft in Bezug auf das abgesicherte Risiko kommt und diesem Ausgleich ein kausaler, wirtschaftlicher Zusammenhang zugrunde liegt. Darüber hinaus kommt es zu einer Beendi- gung der Sicherungsbeziehung, wenn Zweifel an der Bonität des Sicherungsgebers oder an der Werthaltigkeit des Grundgeschäfts bestehen. Ineffektivitäten aus dem Ausfallsrisiko führen jedenfalls zur Beendigung der Sicherungsbezie- hung, wenn akute Ausfallsgefährdung besteht. D. h. bei einer Bonitätseinstufung von 5.X (= Default) werden Mikro-Hedges generell aufgelöst. Dies gilt auch für COVID-19-bedingte Ver- schlechterungen in der Bonität (auch beim Vertragspartner des Sicherungsgeschäfts). Aller- dings ist dieses bei zentralen Gegenparteien (Central Clearing Party) unwesentlich und kann daher ausgeblendet werden. Die Einräumung eines gesetzlichen oder nicht gesetzlichen COVID-19-Moratoriums hat grund- sätzlich keinen Einfluss auf die Bilanzierung bzw. die prospektive Effektivität, weil das Moratorium in der Regel nicht zur Ausbuchung führt und das zusätzliche Festzinsrisiko aufgrund der Stun- dung nicht zum abgesicherten Risiko gehört. Dementsprechend ändern sich die Parameter der
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