Jahresfinanzbericht 2020

JAHRESABSCHLUSS 2 0 20  6 9 C. Erläuterungen zu Bilanzpositionen 1. Gliederung der nicht täglich fälligen Forderungen gegenüber Kreditinstituten und Nichtbanken gemäß § 64 Abs. 1 Z. 4 BWG Forderungen gegenüber Kreditinstituten in T€ 31.12.2020 31.12.2019 Restlaufzeit bis 3 Monate 56.919 56.100 mehr als 3 Monate bis zu 1 Jahr 1.365 50.467 mehr als 1 Jahr bis zu 5 Jahren 12.337 60.986 mehr als 5 Jahre 948 80.000 Forderungen gegenüber Nichtbanken in T€ 31.12.2020 31.12.2019 Restlaufzeit bis 3 Monate 108.977 98.320 mehr als 3 Monate bis zu 1 Jahr 183.698 142.680 mehr als 1 Jahr bis zu 5 Jahren 771.424 749.854 mehr als 5 Jahre 1.708.704 1.633.610 Im Rahmen des in Kapite l A „Verschmelzung mit der Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG“ er- läuterten Filialverkaufs wurden Anfang des Jahres 2021 Forderungen gegenüber Nichtbanken in Höhe von T€ 278.808 veräußert. Diese Forderungen sind entsprechend ihrer vertraglichen Fälligkeit in den o. a. Laufzeitbändern enthalten. Die Darstellung der Gliederung der Restlaufzeiten erfolgt ohne Berücksichtigung von Zinsab- grenzungen, Portfoliowertberichtigungen sowie der Unterbewertung gemäß § 57 Abs. 1 BWG. 2. Im Jahr 2021 fällige Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere nach § 64 Abs. 1 Z. 7 BWG in T€ 31.12.2020 31.12.2019 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 11.867 34.662 Begebene Schuldverschreibungen 34.402 7.740 3. Zum Börsenhandel zugelassene Wertpapiere gemäß § 64 Abs. 1 Z. 10 BWG in T€ 31.12.2020 31.12.2019 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 124.541 160.529 Sämtliche zum Börsenhandel zugelassenen Wertpapiere sind auch börsennotiert. 4. Zum Börsenhandel zugelassene Wertpapiere – Art der Bewertung gemäß § 64 Abs. 1 Z. 11 BWG Die Zuordnung zum Anlage- oder Umlaufvermögen richtet sich im jeweiligen Einzelfall nach der Entscheidung der zuständigen Gremien. Wertpapiere, die dazu bestimmt sind, dauernd

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