Jahresfinanzbericht 2020

JAHRESABSCHLUSS 2 0 20  6 7 (UGB)“ wählt die HYPO Steiermark den Bruttoausweis. Dem Charakter eines Rechnungsab- grenzungspostens folgend, erfolgt der Ausweis des Zuschusses innerhalb des Postens „Pas- sive Rechnungsabgrenzung“. Die Auflösung des Investitionszuschusses entsprechend der Nutzungsdauer der Investitionen wird erfolgswirksam in der Gewinn-und-Verlustrechnung in- nerhalb der Position „Sonstige betriebliche Erträge“ dargestellt. 9. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. 10. Kosten eigener Emissionen Emissionskosten, Zuzählungsprovisionen, Agio bzw. Disagio werden nach der Effektivzinsme- thode auf die Laufzeit der Emissionen verteilt. 11. Rückstellungen Sozialkapitalrückstellungen (Rückstellungen für Pensionen, Abfertigungsverpflichtungen und Jubiläumsgelder) werden gemäß IAS 19 – Employee Benefits – nach dem Anwartschaftsbar- wertverfahren („Projected Unit Credit Method“) ermittelt. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden bei sämtlichen Sozialkapitalrückstellungen die „AVÖ 2018-P-Rechtsgrundlagen für die Pensionsversicherung“ in der Ausprägung für Ange- stellte herangezogen. 11.1. Pensionsrückstellung Zum 31. Dezember 2020 gibt es 23 (23) Pensionsempfänger, für die in der Bank direkt vorge- sorgt wird, während für 179 (208) Personen Beitragszahlungen an die Pensionskasse (Valida Pension AG) geleistet werden. Der Personenkreis, für welchen eine Pensionsrückstellung ge- bildet wird, umfasst ausschließlich Pensionisten. Für die versicherungsmathematische Berechnung der Pensionsverpflichtungen wurde ein Rechnungszinssatz von 0,30% (0,60%) zugrunde gelegt. Der Pensionstrend wurde mit 1,90% (2,00 %) angenommen. 11.2. Rückstellung für Abfertigungsverpflichtungen und Jubiläumsgelder Für die Berechnung der Abfertigungsverpflichtungen und Jubiläumsgelder (25 und 35 Dienstjahre) gelangten ein Rechnungszinssatz von 0,10% (0,30%) sowie eine durchschnittliche Gehaltsstei- gerung von 2,90 % (3,00%) zur Anwendung. Darüber hinaus wurden bei der Berechnung indivi- duell ermittelte, jährliche dienstzeitabhängige Fluktuationsraten berücksichtigt. Bei Frauen und Männern wurde ein Pensionsantrittsalter von 62 Jahren (Vorjahr: 62 Jahre) unter Beachtung der Übergangsbestimmungen laut Budgetbegleitgesetz 2011 (BGBl. I Nr. 111/2010 vom 30.12.2010) und des „BVG Altersgrenzen“ (BGBl. Nr. 832/1992; Bundesverfassungsgesetz über unterschiedliche Altersgrenzen von männlichen und weibli- chen Sozialversicherten) zugrunde gelegt. 11.3. Übrige Rückstellungen In den übrigen Rückstellungen sind unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken, der Höhe und dem Grunde nach ungewissen Ver- bindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach bestmöglicher Schätzung erforderlich

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