Jahresfinanzbericht 2020
6 4 JAHRESABSCHLUSS 2 0 2 0 zu berücksichtigen ist, wird bei den Derivaten des Bankbuchs ein Debt Value Adjustment ge- nerell nicht berücksichtigt. Bei Derivaten des Bankbuchs unterbleibt im Falle der Bildung von Bewertungseinheiten eine Buchung der Marktwerte. Auf Basis entsprechend dokumentierter Widmungen zu Beginn der Sicherungsbeziehungen werden geeignete und (annähernd) gleiche derivative Finanzinstru- mente zu Gruppen zusammengefasst. Dabei wird auf die qualitative Eignung des abgesicher- ten Grundgeschäfts, das Vorliegen eines Absicherungsbedarfs, das Bestehen einer Absicherungsstrategie sowie die qualitative Eignung des Derivats als Sicherungsinstrument Bedacht genommen. Für freistehende Bankbuchderivate mit negativem Marktwert und bei In- effektivitäten von Sicherungsbeziehungen werden Rückstellungen gebildet. Weitere Ausführungen im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten finden sich im Anhang unter Punkt C. 23. „Ergänzende Angaben zu Finanzinstrumenten gemäß § 238 Abs. 1 Z. 1 UGB i. V. m. § 64 Abs. 1 Z. 3 BWG“. 4. Risikovorsorge Bei der Bewertung des Kreditportefeuilles werden für alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste bei Kreditnehmern Einzelwertberichtigungen bzw. Rückstellungen gebildet. Bei signi- fikanten Kreditnehmern in Ausfall-Klassen erfolgt die Ermittlung der Höhe der Risikovorsorge durch Schätzung und Abzinsung der zukünftigen Cashflows (Discounted-Cashflow-Methode). Bei nicht signifikanten Kreditnehmern in Ausfall-Klassen wird eine in Abhängigkeit der Ausfalls- dauer pauschalierte Einzelwertberichtigung anhand von laufzeitabhängigen Verlustquoten ge- bildet. Darüber hinaus werden auch Forderungen, bei denen in der Einzelbetrachtung keine Hinweise auf eingetretene Wertminderungen vorliegen, im Rahmen einer pauschalen Betrachtung wert- berichtigt. Bei der Ermittlung der Portfoliowertberichtigung für erwartete Kreditverluste werden gemäß § 201 Abs. 2 Z. 7 UGB statistisch ermittelte Erfahrungswerte aus ähnlich gelagerten Sachverhalten verwendet bzw. berücksichtigt. Die Höhe der Kreditverluste basiert auf Risiko- parametern, die mittels statistischer Verfahren aus historischen Ausfallswahrscheinlichkeiten und Verlustquoten unter Berücksichtigung von makroökonomischen Prognosewerten für die Zukunft (PiT-Parameter) ermittelt werden. Aufgrund der aktuellen, extrem volatilen Situation werden kurzfristige Prognosen des makro- ökonomischen Umfeldes als sehr unsicher angesehen. Es wird daher den veröffentlichten Empfehlungen von EZB und ESMA, das Gewicht stärker auf langfristige Prognosen zu legen, Folge geleistet. Die für die PiT-Parameterschätzung wesentlichen makroökonomischen Fakto- ren zeigen für den Prognosezeitraum (2021 und Folgejahre) z. T. eine deutliche Verbesserung und eilen damit der Erwartung der Kreditrisikoentwicklung deutlich voraus (=zeitlicher Gap). Aus diesem Grund hat sich die Landeshypothekenbank Steiermark AG dafür entschieden, die Prognosen für die Auswirkungen des ersten Lockdowns unter Berücksichtigung der Auswir- kungen des zweiten Lockdowns (Stand: 30. November 2020) zu verwenden und diese um 6 Monate in die Zukunft zu transformieren. Damit können die schlechten Prognosedaten auf- grund der COVID-19-Pandemie auch für die aktuelle PiT-Parameterschätzung miteinfließen und dem zeitlichem Gap zwischen Wirtschaftserholung und der (aufgrund der staatlichen Hilfs- maßnahmen) erst zu einem späteren Zeitpunkt zu erwartenden wirtschaftlichen Problemen der Kreditnehmer gerecht werden. Modellseitig kam es zu keinerlei Anpassungen.
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