Jahresfinanzbericht 2020

6 0  JAHRESABSCHLUSS 2 0 2 0 Angaben zu COVID-19 Gesetzliches/privates Moratorium und sonstige Stundungen Aufgrund der von COVID-19 verursachten Krise und Auswirkungen auf die Realwirtschaft wur- den seitens der österreichischen Bundesregierung zahlreiche Maßnahmen beschlossen, deren Umsetzung u. a. durch die österreichische Kreditwirtschaft erfolgt. Das österreichische Mora- torium für Verbraucher und Kleinstunternehmer nach dem 2. COVID-19 Justiz-Begleitgesetz (JuBG) sah zunächst eine dreimonatige Stundung für diese Kundengruppen vor. Alle Zins- oder Tilgungsleistungen der Kredite an diese beiden Kundengruppen, welche vor dem 15. März 2020 abgeschlossen und zwischen dem 1. April und 30. Juni 2020 fällig wurden, waren mit Eintritt der Fälligkeit um drei Monate zu stunden. Das Gesetz wurde in mehreren Novellen bis zum 31. Jänner 2021 verlängert, womit sich ein Höchststundungszeitraum von zehn Monaten ergibt. Darüber hinaus hat sich ein wesentlicher Teil der österreichischen Kreditinstitute zusammen- geschlossen, um ein Moratorium ohne Gesetzesform entsprechend den Vorgaben der EBA zu entwickeln (privates Moratorium). Ziel dieses Moratoriums ist die Gleichstellung der Zahlungs- erleichterungen für Kunden, die nicht bereits vom gesetzlichen Moratorium erfasst wurden. Der Geltungszeitraum für das private Moratorium erstreckte sich vom 15. März 2020 bis längs- tens 31. März 2021. Der Stundungszeitraum beträgt höchstens neun Monate. Eine Antrags- stellung musste bis 31. August 2020 erfolgen. Zusätzlich zu den EBA-konformen Moratorien ( g esetzliches bzw. p rivates) hat die HYPO Steier- mark jenen Kundinnen und Kunden, die nicht von diesen öffentlichen Stützungsmaßnahmen umfasst waren, Stundungen in (ähnlicher) standardisierter Form angeboten. Staatliche Garantien/COVID-19-Überbrückungsfinanzierungen Neben dem gesetzlichen Moratorium für Verbraucher und Kleinstunternehmer gemäß 2. CO- VID-19 JuBG und der von der österreichischen Kreditwirtschaft geschlossenen Vereinbarung für ein privates Moratorium gemäß den EBA-Vorgaben gibt es in Österreich noch staatlich (teil)garantierte Überbrückungsfinanzierungen. Die HYPO Steiermark bietet ihren Bestands- kundinnen und -kunden diese von der öffentlichen Hand angebotenen, staatlich (teil)garantie- ren Überbrückungsfinanzierungen an. Diese Neufinanzierungen werden nur vergeben, wenn potenzielle Kreditnehmer die Garantieerfordernisse erfüllen, d. h., wenn zum relevanten Stich- tag laut Förderstellen keine finanziellen Schwierigkeiten des Kreditnehmers vorliegen. Die folgende Tabelle stellt einen Überblick der Bruttobuchwerte der zum Stichtag 31. Dezem- ber 2020 gewährten Maßnahmen zur Abfederung von COVID-19-bedingten Liquiditätseng- pässen bei Kreditnehmerinnen und Kreditnehmern dar: in T€ Stundungen gemäß gesetzlichem und privatem Moratorium Sonstige COVID-19- Stundungen COVID-19- Überbrückungs- finanzierungen Haushalte 87.280 8.425 1.803 Nichtfinanzielle Unternehmen 72.077 36.874 2.731 Sonstige Finanzunternehmen 0 0 80 GESAMT 159.357 45.299 4.614

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