Jahresfinanzbericht 2020

JAHRESABSCHLUSS 2 0 20  5 9 A. Allgemeine Grundsätze Der Jahresabschluss der Landes-Hypothekenbank Steiermark AG wurde unter Anwendung des Grundsatzes der Unternehmensfortführung und unter Beachtung der Grundsätze ord- nungsmäßiger Buchführung sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten und die Posten des Jahresabschlusses unter Berücksichtigung ihres wirtschaftlichen Gehalts bilanziert. Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde, so- fern die Voraussetzungen für die Bildung von Bewertungseinheiten oder für eine Gruppenbe- wertung (§ 209 Abs. 2 UGB) nicht gegeben waren, der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung des Unternehmens unterstellt. Dem Grundsatz der Vorsicht wurde unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Bankgeschäftes insofern Rechnung getragen, als nur die am Bilanzstichtag realisierten Gewinne ausgewiesen und alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste bilanzmäßig erfasst wurden. Die Erstellung eines Jahresabschlusses erfordert Ermessensbeurteilungen bei der Anwendung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie die Festlegung von Annahmen über zu- künftige Entwicklungen durch das Management, die den Ansatz und den Wert von Vermö- genswerten und Schulden, die Angabe von sonstigen Verpflichtungen am Bilanzstichtag und den Ausweis von Erträgen während der Berichtsperiode wesentlich beeinflussen können. Sind für die Bilanzierung und Bewertung Schätzungen oder Beurteilungen erforderlich, basie- ren diese auf historischen Erfahrungen und anderen Faktoren wie Planungen und – nach je- weils aktuellem Ermessen – wahrscheinlichen Erwartungen oder Prognosen zukünftiger Ereignisse. Die den Schätzungen zugrundeliegenden Annahmen unterliegen einer regelmäßi- gen Prüfung. Verschmelzung mit der Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG In seiner Sitzung vom 23. April 2020 hat der Aufsichtsrat der Raiffeisen-Landesbank Steier- mark AG den Grundsatzbeschluss gefasst, dass die Landes-Hypothekenbank Steiermark AG im Laufe des Jahres 2021 mit der Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG verschmolzen werden soll. Als vorbereitende Maßnahme wurde durch die Hauptversammlung und den Aufsichtsrat der Landes-Hypothekenbank Steiermark AG am 3. August 2020 die Abgabe der Filialen/Standorte Feldbach, Fürstenfeld, Judenburg, Schladming und Bruck an der Mur an die jeweiligen örtli- chen Raiffeisenbanken beschlossen. Die aufsichtsrechtlichen Bewilligungen zur Abgabe der Filialen/Standorte Feldbach, Fürstenfeld, Judenburg und Schladming durch die österreichi- sche Finanzmarktaufsicht (FMA) wurden am 14. September und 15. September 2020 erteilt. Hinsichtlich des Standortes Bruck an der Mur wurde von einer Abgabe Abstand genommen. Die Übertragung ist mit Wirksamkeit 1. Jänner 2021 durchgeführt worden.

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