Jahresfinanzbericht 2020

5 0  LAGEBER I CHT 2 0 2 0  Die eingesetzten Finanzsysteme sind durch entspre- chende Einrichtungen im IT-Bereich gegen unbefugte Zu- griffe geschützt.  Im Bereich der eingesetzten Finanzsysteme wird, soweit möglich, Standardsoftware eingesetzt.  Ein adäquates Richtlinienwesen (z. B. Bilanzierungsrichtli- nien, Anschaffungsgenehmigung, Zahlungsanweisungs- befugnis etc.) ist eingerichtet und wird laufend aktualisiert.  Die am Rechnungslegungsprozess beteiligten Abteilun- gen und Bereiche werden in quantitativer wie qualitativer Hinsicht geeignet ausgestattet.  Erhaltene oder weitergegebene Buchhaltungsdaten wer- den laufend auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft, z. B. durch Stichproben. Durch die eingesetzte Software finden programmierte Plausibilitätsprüfungen statt.  Bei allen rechnungslegungsrelevanten Prozessen wird durchgängig das Vier-Augen-Prinzip angewendet.  Rechnungslegungsrelevante Prozesse werden regelmäßig durch die (prozessunabhängige) interne Revision über- prüft.  Seitens der am Rechnungslegungsprozess beteiligten Ab- teilungen erfolgt eine regelmäßige Berichterstattung an den Vorstand, insbesondere durch Controllingberichte, Segmentergebnisrechnungen etc.  Vonseiten des Vorstands erfolgt eine vierteljährliche Be- richtslegung an den Aufsichtsrat gemäß § 81 AktG. Erläuterung der wesentlichen Merkmale des In- ternen Kontrollsystems und des Risikomanage- mentsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess Das Interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hin- blick auf den Rechnungslegungsprozess, dessen wesentli- che Merkmale im vorangegangenen Punkt beschrieben sind, stellt sicher, dass unternehmerische Sachverhalte bi- lanziell richtig erfasst, aufbereitet und gewürdigt sowie in die Rechnungslegung übernommen werden. Die geeignete per- sonelle Ausstattung, die Verwendung von adäquater Soft- ware sowie klare gesetzliche und unternehmensinterne Vorgaben stellen die Grundlage für einen ordnungsgemä- ßen, einheitlichen und kontinuierlichen Rechnungslegungs- prozess dar. Die klare Abgrenzung der Verantwortungs- bereiche sowie verschiedene Kontroll- und Überprüfungs- mechanismen, wie sie zuvor beschrieben sind (insbeson- dere Plausibilitätskontrollen und das Vier-Augen-Prinzip), stellen eine korrekte und verantwortungsbewusste Rech- nungslegung sicher. Im Einzelnen wird so erreicht, dass Ge- schäftsvorfälle in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften, der Satzung sowie internen Richtlinien erfasst, verarbeitet und dokumentiert sowie zeitnah und korrekt buchhalterisch erfasst werden. Gleichzeitig wird sicherge- stellt, dass Vermögensgegenstände und Schulden im Jah- resabschluss zutreffend angesetzt, ausgewiesen und bewertet sowie verlässliche und relevante Informationen vollständig und zeitnah bereitgestellt werden. Graz, 15. März 2021 Landes-Hypothekenbank Steiermark Aktiengesellschaft Der Vorstand Gen-Dir. KR Mag. Martin Gölles Vst.-Dir. Bernhard Türk

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