Jahresfinanzbericht 2020
JAHRESABSCHLUSS 2 0 20 1 0 1 sentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet wer- den könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaft- lichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen. Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichi- schen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfor- dern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus gilt: — Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen auf Grund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die aus- reichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Hand- lungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, ir- reführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. — Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kon- trollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des in- ternen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben. — Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertre- tern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhän- gende Angaben. — Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rech- nungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetz- lichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten be- steht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unter- nehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen un- sere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungs- vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätig- keit zur Folge haben.
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