Jahresfinanzbericht 2020
1 0 0 JAHRESABSCHLUSS 2 0 2 0 Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Jahresfinanzbericht, ausgenommen den Jah- resabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informati- onen, und wir geben keine Art der Zusicherung darauf. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses haben wir die Verantwortlich- keit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informa- tionen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder unseren bei der Abschluss- prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss zie- hen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und bank- rechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen auf Grund von dolosen Hand- lungen oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sach- verhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlä- gig – anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unter- nehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entwe- der die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu. Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungspro- zesses der Gesellschaft. Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen auf Grund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsge- mäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprü- fung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als we-
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