Jahresfinanzbericht 2019

Bericht des Aufsichtsrates Die Interne Revision hat dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates gemäß § 42 Abs. 3 Bankwesengesetz quartalsweise Bericht über wesentliche Prüfungsfeststellungen aufgrund der durchgeführten Prüfungen erstattet. Der Prüfungs- ausschuss hat die ihm vom Gesetz übertragenen Aufgaben zur Gänze erfüllt. Neben der Jahresabschlussprüfung standen dabei die Berichte der Internen Revision, des Risikomanagements, des IKS-Beauftragten und des Bank- prüfers im Vordergrund. Der Kreditausschuss hat die ihm vom Aufsichtsrat delegierten Entscheidungen getroffen sowie Vorbegutachtungen vorgenommen. Die Buchführung, der Jahresabschluss sowie der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 sind von der KPMG Austria GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Linz, geprüft. Nach dem von dieser Gesell- schaft erteilten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk entsprechen der Jahresabschluss sowie der Lagebericht den gesetzlichen Vorschriften. Der Prüfungsausschuss hat sich am 20. April 2020 mit der vorliegenden Bilanz be- schäftigt. Der Aufsichtsrat prüfte den Jahresabschluss sowie den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 in seiner Sitzung vom 20. April 2020 und nahm von dem Bericht des Abschlussprüfers Kenntnis. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfungen erhebt der Aufsichtsrat keine Einwendungen. Der Aufsichtsrat billigt den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss, der damit festgestellt ist. Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand, den Führungskräften sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bank für ihr Engagement und ihren erfolgreichen Einsatz im Jahr 2019 seinen Dank aus. Vor allem bedanken wir uns bei unseren Kundinnen und Kunden. Sie sind die Basis unseres Erfolges. Ihr Vertrauen ist uns auch weiterhin ein Auftrag. Generaldirektor MMag. Martin SchallerVorsitzender des Aufsichtsrates Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand regelmäßig, zeitnah und umfassend über bedeutsame Geschäftsvorfälle sowie über alle relevanten Fragen der Geschäftsentwicklung inkl. Risikolage und Risikomanagement informiert. Der Aufsichtsrat nahm während des Geschäftsjahres in vier Sitzungen die nach den Vorschriften des Aktiengesetzes er- forderlichen Prüfungen vor und ließ sich vom Vorstand regel- mäßig schriftlich und mündlich über die Geschäftslage sowie über wichtige Geschäftsvorfälle berichten. Im Zuge seiner Prüfungstätigkeit konnte sich der Aufsichtsrat auch davon überzeugen, dass die Landes-Hypothekenbank Steiermark AG von den Verantwortungsträgern sorgfältig, gewissenhaft und mängelfrei geführt wird. Graz, im April 2020 Der Aufsichtsrat Generaldirektor KR MMag. Martin Schaller Vorsitzender 9 0 JAHRESABSCHLUSS 2 0 1 9

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