Jahresfinanzbericht 2019

JAHRES ABS CH L U S S 20 19  8 7 Darüber hinaus gilt: — Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeab- sichtigter – falscher Darstellungen im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reak- tion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Hand- lungen betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkei- ten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. — Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kon- trollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des in- ternen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben. — Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertre- tern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhän- gende Angaben. — Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rech- nungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetz- lichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten be- steht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unter- nehmenstätigkeit aufwerfen kann. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen un- sere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungs- vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätig- keit zur Folge haben. — Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Ge- schäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird. — Wir tauschen uns mit dem Aufsichtsrat und dem Prüfungsausschuss unter anderemüber den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus. — Wir geben dem Aufsichtsrat und dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte austauschen, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Un- abhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken. — Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Aufsichtsrat und dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsams- ten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die

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