Jahresfinanzbericht 2019
8 6 JAHRES ABS CH L U S S 20 19 — Im Bereich der Portfoliowertberichtigungen haben wir das zugrundeliegende Berech- nungsmodell einschließlich der darin verwendeten Parameter dahingehend beurteilt, ob diese geeignet sind, den Risikovorsorgebedarf in angemessener Art und Weise zu ermit- teln. Hierzu haben wir interne Spezialisten einbezogen. — Abschließend wurde beurteilt, ob die Angaben im Anhang zum Jahresabschluss zur Bil- dung von Risikovorsorgen angemessen sind. Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und bank- rechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Dar- stellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sach- verhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlä- gig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder ha- ben keine realistische Alternative dazu. Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungspr o- zesses der Gesellschaft. Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungspr o- zesses der Gesellschaft. Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinrei- chende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine i n Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemä- ßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstel- lungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartetwerden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Ent- scheidungen von Nutzern beeinflussen. Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichi- schen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfor- dern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
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