Jahresfinanzbericht 2019
74 JAHRES ABS CH L U S S 20 19 Vereinbarungen zwischen der Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG und der HYPO Steier- mark Leasing – Holding GmbH basiert. Bei den übrigen Tochtergesellschaften und assoziierten Unternehmen liegt Unwesentlichkeit im Sinne des § 249 Abs. 2 UGB vor. 9. Ereignisse von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag Das neuartige Corona-Virus (COVID-19) breitet sich in vielen Ländern weiter rasant aus. Auch in Österreich werden zunehmend Erkrankungsfälle bekannt und die österreichische Bundes- regierunghat in diesem Zusammenhang bereits drastische Maßnahmen ergriffen. Am Sonntag, 15. März 2020, wurden von Nationalrat und Bundesrat in Sondersitzungen die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen zur Errichtung eines COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und ein Bundesgesetz betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderungder Verbreitungvon COVID- 19 zur Eindämmung der rasanten Ausbreitung des Corona-Virus in Österreich („Corona“-Ge- setz“) beschlossen. Mit dem sogenannten COVID-19-Maßnahmengesetz wurde die gesetzliche Basis für die von der Bundesregierung verhängten Maßnahmen zur Einschränkung des öffentlichen Lebens ge- schaffen, welche u.a. das Schließen von öffentlichen Orten sowie Restriktionen im Handel und der Gastronomie beinhalten. Darüber hinaus hat die Bundesregierung für ganz Österreich eine Ausgangsbeschränkung ausgerufen – mit wenigen Ausnahmen (unaufschiebbare Berufstätig- keit, notwendige Besorgungen). Für das Bundesland Tirol gilt defacto eine Ausgangssperre. Universitäten, Schulen und Kindergärten wurden geschlossen, Versammlungen wurden gänz- lich untersagt. Weiters wurden die Einreisebestimmungen verschärft, strenge Grenzkontrollen eingeführt sowie die Grenzen zum benachbarten Ausland teilweise geschlossen (ebenfalls mit Ausnahmen wie bspw. für den Güterverkehr). Der Flugverkehr wird demnächst weitgehend eingestellt bzw. ist dies teilweise schon erfolgt. Zur Krisenbewältigung werden Zivildiener und Grundwehrdiener derzeitverlängert sowie die Miliz eingezogen. Ehemalige Zivildiener sind auf- gerufen, sich freiwillig für einen außerordentlichen Zivildienst zu melden. Neben dem COVID-19-Maßnahmengesetz umfasst das Gesetzespaket als erste Sofortmaß- nahme auch die Errichtung des mit bis zu 4 Mrd. EUR dotierten COVID-19-Krisenbewälti- gungsfonds zur Aufrechterhaltung der Liquidität der Wirtschaft. Als mögliche Handlungsfelder, für welche die finanziellen Mittel aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds zur Verfügung gestellt werdenkönnen, sind etwa die Stabilisierung der Gesundheitsversorgung, die Belebung des Arbeitsmarkts durch Kurzarbeit, Maßnahmen zur Konjunkturbelebung oder die Aufrecht- erhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit genannt. Zur Stabilisierung der Gesund- heitsversorgung könnten so die Anschaffung zusätzlicher medizinischer Produkte, Medikamente oder die Einstellung zusätzlichen Personals getragen werden. Geändert werden durch das Gesetzespaket auch das ABBAG-Gesetz, das Arbeitsmarktpoli- tik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz sowie das Arbeitsvertragsrechts-An- passungsgesetz. Demnach soll die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung durch die ABBAG (Abbaumanagementgesellschaft des Bundes) für alle heimischen Unternehmen, die aufgrund des Corona-Virus mit Liquiditätsschwierigkeiten und Zahlungsunfähigkeit kämpfen, geschaffen werden. Ein Rechtsanspruch besteht allerdings nicht. Überbrückungskredite und Betriebsmittelfinanzierungen zur Deckung der laufenden unvermeidbaren Kosten sollen so zum Erhalt österreichischer Unternehmen während der Dauer der eingeschränkten Geschäfts- tätigkeit gewährt werden.
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