Jahresfinanzbericht 2019

JAHRES ABS CH L U S S 20 19  6 3 Ist eine vereinfachte Bestimmung der Effektivität nicht möglich, erfolgt eine Effektivitätsmes- sung mittels Sensitivitätsanalyse. Für die prospektive Messung wird ein Parallelshift der Swapkurve um 100 Basispunkte durchgeführt und die barwertige Veränderung von Grundge- schäft zu derivativem Sicherungsinstrument gemessen. Der Barwertberechnungwird die Zero- Coupon-Kurve zugrunde gelegt, welche aus Swapsätzen kalibriert wird. In der Folge wird zu jedem Bilanzstichtag ermittelt, ob die Sicherungsbeziehung tatsächlich vollständig oder weitgehend effektiv war (retrospektiver Effektivitätstest). Der retrospektive Nachweis der Effektivität der Sicherungsbeziehung erfolgt durch eine laufende Überprüfung der CTM-Kriterien bzw. anhand eines Vergleichs der Änderungen der Fair Values von Grund- geschäft und Sicherungsinstrument („Dollar Offset“-Methode). Insbesondere werdenbei dieser Methode die Fair Value-Änderungen von gesicherten Grundgeschäften zur Fair Value-Ände- rung der Sicherungsinstrumente in Verhältnis zueinander gesetzt. Da bei dieser Methode das Ergebnis der Effektivitätsmessung sehr sensitiv reagieren kann, wurden in der Landes-Hypo- thekenbank Steiermark AG eine absolute und eine relative Toleranzgrenze festgelegt. Ergibt sich die Effektivität aus einem der beiden Toleranzwerte (also entweder absolut oder relativ), wird die Effektivität der Sicherungsbeziehung vermutet. Für den Fall, dass beide Toleranzgren- zen überschritten werden, wird zur Ermittlung der zulässigen Schwankungsbreite das Verhält- nis der Fair Value-Änderung von Grundgeschäft(en) zur Fair Value-Änderung von Sicherungsgeschäft(en) zueinander gesetzt. Liegt das Ergebnis der Effektivitätsmessung zwi- schen 80 % und 125 %, gilt die Sicherungsbeziehung als effektiv, jedoch wird für den ineffek- tiven Anteil eine Rückstellung für drohende Verluste gebildet. Ist eine Sicherungsbeziehung insgesamt nicht mehr effektiv, wird die Bewertungseinheit ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Ineffektivität aufgelöst. Derivat und Grundgeschäft werden dann einzeln nach den jeweils anwendbaren Bestimmungen so bilanziert, als ob es nie eine Bewertungseinheit gegeben hätte. Dies gilt auch, wenn die Sicherungsbeziehung durchAblauf, Veräußerung oder Tilgung beendet wird. Die Erfolge aus der vorzeitigen Auflösung von Derivaten werden grundsätzlich in jener Position ausgewiesen, in der auch das Abgangsergebnis der Grundgeschäfte dargestellt wird. Aus der vorzeitigen Auflösung von Zinsswaps zwecks Anpassung bestehender Sicherungsbeziehun- gen ergeben sich Erträge in Höhe von insgesamt T€ 10.499 (T€ 3.436), wovon ein Betrag in Höhe von T€ 112 in der GuV-Position 1. sowie ein Betrag in Höhe von T€ 10.387 in der GuV- Position 7. ausgewiesen wird. Die Aufwendungen aus der vorzeitigen Auflösung von Zins- swaps beliefen sich in Summe auf T€ 280 (T€ 103), wovon ein Betrag von T€ 88 in der GuV- Position 1., ein Betrag von T€ 183 in der GuV-Position 10. und ein Betrag von T€ 9 in der GuV- Position 11. ausgewiesen wird. Grund für die gesetzten Maßnahmen war der gänzliche oder teilweise Entfall des Grundgeschäftes. Diese Vorgangsweise entspricht der für die Bank fest- gelegten Sicherungsstrategie. Das Volumen der zum Mikro-Hedging eingesetzten Derivate hat zum Berichtsstichtag insgesamt 2.368,1 Mio. € (2.613,0 Mio. €) betragen. Davon weisen Derivate in Summe positive Marktwerte (dirty) in Höhe von 240,0 Mio. € (256,4 Mio. €) und negative Marktwerte in Höhe von 78,9 Mio. € (55,7 Mio. €) auf.

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