Jahresfinanzbericht 2019

JAHRES ABS CH L U S S 20 19  5 3 C. Erläuterungen zu Bilanzpositionen 1. Gliederung der nicht täglich fälligen Forderungen gegenüber Kreditinstituten und Nichtbanken gemäß § 64 Abs. 1 Z. 4 BWG Forderungen gegenüber Kreditinstituten in T€ 31.12.2019 31.12.2018 Restlaufzeit bis 3 Monate 56.100 302.277 mehr als 3 Monate bis zu 1 Jahr 50.467 246 mehr als 1 Jahr bis zu 5 Jahren 60.986 108.809 mehr als 5 Jahre 80.000 78.307 Forderungen gegenüber Nichtbanken in T€ 31.12.2019 31.12.2018 Restlaufzeit bis 3 Monate 98.320 85.726 mehr als 3 Monate bis zu 1 Jahr 142.680 160.953 mehr als 1 Jahr bis zu 5 Jahren 749.854 665.157 mehr als 5 Jahre 1.633.610 1.528.511 Die Darstellung der Gliederung der Restlaufzeiten erfolgt ohne Berücksichtigung von Zinsab- grenzungen, Portfoliowertberichtigungen sowie der Unterbewertung gemäß § 57 Abs. 1 BWG. 2. Im Jahr 2020 fällige Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere nach § 64 Abs. 1 Z. 7 BWG in T€ 31.12.2019 31.12.2018 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 34.662 15.102 Begebene Schuldverschreibungen 7.740 30.000 3. Zum Börsenhandel zugelassene Wertpapiere gemäß § 64 Abs. 1 Z. 10 BWG in T€ 31.12.2019 31.12.2018 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 160.529 177.518 Sämtliche zum Börsenhandel zugelassenen Wertpapiere sind auch börsennotiert. 4. Zum Börsenhandel zugelassene Wertpapiere – Art der Bewertung gemäß § 64 Abs. 1 Z. 11 BWG Die Zuordnung zum Anlage- oder Umlaufvermögen richtet sich im jeweiligen Einzelfall nach der Entscheidung der zuständigen Gremien. Wertpapiere, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, werden dem Anlagevermögen gewidmet. Wertpapiere, die nicht zu den Finanzanlagen zählen, werden dem Umlaufvermögen zugeordnet.

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