Jahresfinanzbericht 2019

JAHRES ABS CH L U S S 20 19  5 1 Die Abschreibungssätze bewegen sich bei den unbeweglichen Sachanlagen von 1,5 % bis 10 % und bei den beweglichen Sachanlagen von 5 % bis 33,33 %. 8. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. 9. Kosten eigener Emissionen Emissionskosten, Zuzählungsprovisionen, Agio bzw. Disagio werden nach der Effektivzinsme- thode auf die Laufzeit der Emissionen verteilt. 10. Rückstellungen Sozialkapitalrückstellungen (Rückstellungen für Pensionen, Abfertigungsverpflichtungen und Jubiläumsgelder) werden gemäß IAS 19 – Employee Benefits – nach dem Anwartschaftsbar- wertverfahren („Projected Unit Credit Method“) ermittelt. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurdenbei sämtlichen Sozialkapitalrückstellungen die „AVÖ 2018-P-Rechtsgrundlagen für die Pensionsversicherung“ in der Ausprägung für Ange- stellte herangezogen. Der im vorangegangenen Geschäftsjahr resultierende Unterschiedsbe- trag aus der Umstellung der biometrischen Rechnungsgrundlagen i. Z. m. der Änderung der Sterbetafeln wurde von der Landes-Hypothekenbank Steiermark AG zur Gänze im Ergebnis des Geschäftsjahres 2018 ausgewiesen. 10.1. Pensionsrückstellung Zum 31. Dezember 2019 gibt es 23 (23) Pensionsempfänger, für die in der Bank direkt vorge- sorgt wird, während für 208 (211) Personen Beitragszahlungen an die Pensionskasse (Valida Pension AG) geleistet werden. Für die versicherungsmathematische Berechnung der Pensionsverpflichtungen wurde ein Rechnungszinssatz von 0,60 % (1,50 %) zugrunde gelegt. Der Pensionstrend wurde mit 2,00 % (1,80 %) angenommen. 10.2. Rückstellung für Abfertigungsverpflichtungen und Jubiläumsgelder Für dieBerechnungder Abfertigungsverpflichtungenund Jubiläumsgelder (25und 35 Dienstjahre) gelangten ein Rechnungszinssatz von 0,30 % (1,20%) sowie eine durchschnittliche Gehaltsstei- gerung von 3,00 % (3,00 %) zur Anwendung. Darüber hinaus wurden bei der Berechnung indivi- duell ermittelte, jährliche dienstzeitabhängige Fluktuationsraten berücksichtigt. Bei Frauen und Männern wurde ein Pensionsantrittsalter von 62 Jahren (Vorjahr: 62 Jahre) unter Beachtung der Übergangsbestimmungen laut Budgetbegleitgesetz 2011 (BGBl. I Nr. 111/2010 vom 30.12.2010) und des „BVG Altersgrenzen“ (BGBl. Nr. 832/1992; Bundesverfassungsgesetz über unterschiedliche Altersgrenzen von männlichen und weibli- chen Sozialversicherten) zugrunde gelegt. 10.3. Übrige Rückstellungen In den übrigen Rückstellungen sind unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken, der Höhe und dem Grunde nach ungewissen Ver- bindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach bestmöglicher Schätzung erforderlich sind. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr erfolgt grundsätzlich eine Abzinsung zum marktüblichen Zinssatz.

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