Jahresfinanzbericht 2019
5 0 JAHRES ABS CH L U S S 20 19 gemäß § 201 Abs. 2 Z. 7 UGB statistisch ermittelte Erfahrungswerte aus ähnlich gelagerten Sachverhalten verwendet bzw. berücksichtigt. Die Höhe der Kreditverluste basiert auf Risiko- parametern, die mittels statistischer Verfahren aus historischen Ausfallswahrscheinlichkeiten und Verlustquoten unter Berücksichtigung von makroökonomischen Prognosewerten für die Zukunft (PiT-Parameter) ermitteltet werden. Die Risikoparameter, die bei der Berechnung der erwarteten Kreditverluste zum Einsatz kom- men, werden tourlich geschätzt und validiert. Im Geschäftsjahr wurde ein Anpassungsbedarf aufgrund der gewählten makroökonomischen Modelle identifiziert und die erforderlichen An- passungen bei den Parametern vorgenommen. 5. Unterbewertung gem. § 57 Abs. 1 und 2 BWG Im vorliegenden Jahresabschluss wird vom Bewertungswahlrecht gemäß § 57 Abs. 1 und 2 BWG Gebrauch gemacht. 6. Beteiligungen Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten bewertet, sofern nicht anhaltende Verluste, ein verringertes Eigenkapital und/oder ein verminderter Ertragswert eine Abwertung auf den nied- rigeren beizulegenden Wert erforderlich machen. Für einige Beteiligungen wird der beizule- gende Wert mittels Unternehmenswertgutachten (i. S. der AFRAC-Stellungnahme 24 Beteiligungsbewertung (UGB)) ermittelt. Für die Bewertung werden die Discounted-Cashflow-Methode (DCF) und vereinfachte Verfah- ren zur Bestimmung des Unternehmenswertes angewendet. Das DCF-Verfahren ermittelt den Unternehmenswert durch das Abzinsen von zukünftigen Cashflows. Der hierbei verwendete Kapitalisierungszinssatz setzt sich aus einem Basiszinssatz und einem Risikozuschlag zusam- men, der jährlich an die Marktbedingungen angepasst wird. Zuschreibungen gemäß § 208 Abs. 1 UGB bis maximal zu den Anschaffungskosten werden vorgenommen, wenn die Gründe für die dauernde Wertminderung weggefallen sind. 7. Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sowie der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich der planmäßigen linearen Abschreibungen. Außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 204 Abs. 2 UGB wer- den nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Die geringwertigen Vermögensgegenstände werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Folgende Nutzungsdauern werden der planmäßigen Abschreibung zugrunde gelegt: von bis Immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens 4 5 Jahre Gebäude 10 67 Jahre Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 20 Jahre
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