Jahresfinanzbericht 2019

JAHRES ABS CH L U S S 20 19  47 A. Allgemeine Grundsätze Der Jahresabschluss der Landes-Hypothekenbank Steiermark AG wurde unter Anwendung des Grundsatzes der Unternehmensfortführung und unter Beachtung der Grundsätze ord- nungsmäßiger Buchführung sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten und die Posten des Jahresabschlusses unter Berücksichtigung ihres wirtschaftlichen Gehalts bilanziert. Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde, so- fern die Voraussetzungen für die Bildung von Bewertungseinheiten oder für eine Gruppenbe- wertung (§ 209 Abs. 2 UGB) nicht gegeben waren, der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung des Unternehmens unterstellt. Dem Grundsatz der Vorsicht wurde unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Bankgeschäftes insofern Rechnung getragen, als nur die am Bilanzstichtag realisiertenGewinne ausgewiesen und alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste bilanzmäßig erfasst wurden. Die Erstellung eines Jahresabschlusses erfordertErmessensbeurteilungen bei der Anwendung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie die Festlegung von Annahmen über zu- künftige Entwicklungen durch das Management, die den Ansatz und den Wert von Vermö- genswerten und Schulden, die Angabe von sonstigen Verpflichtungen am Bilanzstichtag und den Ausweis von Erträgen während der Berichtsperiode wesentlich beeinflussen können. Sind für die Bilanzierung und Bewertung Schätzungen oder Beurteilungen erforderlich, basie- ren diese auf historischen Erfahrungen und anderen Faktoren wie Planungen und – nach je- weils aktuellem Ermessen – wahrscheinlichen Erwartungen oder Prognosen zukünftiger Ereignisse. Die den Schätzungen zugrundeliegenden Annahmen unterliegen einer regelmäßi- gen Prüfung.

RkJQdWJsaXNoZXIy MTUyNTMw