Jahresfinanzbericht 2018

JAHRESABSCHLUSS  8 5 Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Bericht zum Lagebericht Der Lagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den gel- tenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichtes in Über- einstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den son- dergesetzlichen Bestimmungen. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichtes durchgeführt. Urteil Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Ein- klang mit dem Jahresabschluss. Erklärung Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld haben wir keine wesentli- chen fehlerhaften Angaben im Lagebericht festgestellt. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahres- abschluss, den Lagebericht und die diesbezüglichen Bestätigungsvermerke. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss deckt diese sonstigen Informationen nicht ab und wir geben keine Art der Zusicherung darauf ab. In Verbindung mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses ist es unsere Verantwortung, diese sonstigen Informationen zu lesen und zu überlegen, ob es wesentliche Unstimmigkei- ten zwischen den sonstigen Informationen und dem Jahresabschluss oder mit unserem während der Prüfung erlangten Wissen gibt oder diese sonstigen Informationen sonst we- sentlich falsch dargestellt erscheinen. Falls wir, basierend auf den durchgeführten Arbeiten, zur Schlussfolgerung gelangen, dass die sonstigen Informationen wesentlich falsch darge- stellt sind, müssen wir dies berichten. Wir haben diesbezüglich nichts zu berichten. Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO Wir wurden von der Hauptversammlung am 30. März 2017 als Abschlussprüfer gewählt und am 21. April 2017 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft beauftragt. Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2000 Ab- schlussprüfer der Gesellschaft.

RkJQdWJsaXNoZXIy MTUyNTMw