Jahresfinanzbericht 2018

7 2  JAHRESABSCHLUSS Für (aktive) Aufsichtsratsmitglieder und (ehemalige) Vorstandsmitglieder wurden die folgen- den Beträge aufgewendet: in T€ 31.12.2018 31.12.2017 Aktive Mitglieder Aufsichtsratsmitglieder 56 56 in T€ 31.12.2018 31.12.2017 Ehemalige Mitglieder Vorstandsmitglieder 112 109 5. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen gemäß § 238 Abs. 1 Z. 12 UGB Alle Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen oder Personen sind unwesentlich bzw. zu marktüblichen Konditionen abgeschlossen und daher nicht im Rahmen des § 238 Abs. 1 Z. 12 UGB anzugeben. 6. Aufwendungen für Honorierung der Abschlussprüfer gemäß § 238 Abs. 1 Z. 18 UGB Gemäß § 238 Abs. 1 Z. 18 UGB wird das Abschlussprüferhonorar für den Jahresabschluss der Landes-Hypothekenbank Steiermark AG im Konzernanhang der Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG veröffentlicht. 7. Angaben zu Niederlassungen außerhalb Österreichs gemäß § 64 Abs. 1 Z. 18 BWG Die Landes-Hypothekenbank Steiermark AG unterhält keine Niederlassungen außerhalb Österreichs. Die Angaben in § 64 Abs. 1 Z. 18 BWG sind daher ident mit den jeweiligen Posten des Jahresabschlusses. 8. Angaben zum Mutterunternehmen und zur Einbeziehung in einen Konzernabschluss gemäß § 237 Abs. 1 Z. 7 UGB und § 238 Abs. 1 Z. 7 und 8 UGB Die Landes-Hypothekenbank Steiermark Aktiengesellschaft steht mit der RLB-Stmk Verbund eGen, Graz, und deren verbundenen Unternehmen in einem Konzernverhältnis. Die Bank wird in den Konzernabschluss der RLB-Stmk Verbund eGen einbezogen und gehört somit deren Vollkonsolidierungskreis an. Weiters wird die Gesellschaft in den Konzernabschluss der Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG, Graz, als Unternehmen, das für den kleinsten Kreis von Unternehmen einen Konzernabschluss erstellt, einbezogen. Die Konzernabschlüsse sind am Firmensitz der RLB-Stmk Verbund eGen bzw. der Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG hinterlegt. Die Landes-Hypothekenbank Steiermark Aktiengesellschaft verzichtet unter An- wendung der Bestimmungen des § 244 i. V. m. § 249 UGB auf die Erstellung eines Konzer n- abschlusses nach österreichischem Recht. Für die HYPO Steiermark Leasing – Holding GmbH und deren Tochtergesellschaften liegt eine direkte Beherrschung durch die Raiffeisen- Landesbank Steiermark AG i. S. d. § 244 i. V. m. 249 UGB vor, die auf vertraglichen Verein-

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