Jahresfinanzbericht 2018
6 8 JAHRESABSCHLUSS D. Erläuterungen zur Gewinn-und-Verlust-Rechnung Für die Geschäftstätigkeit der Bank besteht kein wesentlicher Unterschied zwischen geogra- fischen Märkten, sodass die Aufgliederung der Betriebserträge gemäß § 64 Abs. 1. Z. 9 BWG nicht erforderlich ist. 1. Gesamtbetrag für nachrangige Verbindlichkeiten gemäß § 64 Abs. 1 Z. 13 BWG in T€ 31.12.2018 31.12.2017 Aufwendungen für nachrangige Verbindlichkeiten 2.426 2.055 Davon betrifft mit einem Betrag von T€ 586 (T€ 302) das im Bilanzposten P.7. ausgewiesene Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 4 der Verordnung (EU) 575/2013. 2. In den GuV-Positionen 3.c., 13./14. enthaltene Erträge und Aufwendungen (§ 238 Abs. 1 Z. 21 UGB) Die Landes-Hypothekenbank Steiermark hat keine Ergebnisabführungsverträge mit Tochter- gesellschaften abgeschlossen. 3. Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen gemäß § 64 Abs. 1 Z. 12 BWG in T€ 31.12.2018 31.12.2017 Wesentliche sonstige betriebliche Erträge (G+V Pos. 7) Erträge aus bankfremden Geschäften 11.837 11.338 Die Erträge aus bankfremden Geschäften betreffen im Wesentlichen Erträge aus der Perso- nalkosten- und Betriebskostenverrechnung; die dazugehörigen Aufwendungen werden in den entsprechenden Aufwandspositionen ausgewiesen. in T€ 31.12.2018 31.12.2017 Wesentliche sonstige betriebliche Aufwendungen (G+V Pos. 10) Laufende Beiträge an Sicherungseinrichtungen 2.071 1.890 Die laufenden Beiträge an Sicherungseinrichtungen betreffen den EU- Bankenabwicklungsfonds mit einem Betrag T€ 1.496 (T€ 1.405) und die EU- Einlagensicherung mit einem Betrag von T€ 575 (T€ 485).
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