Jahresfinanzbericht 2018

5 2  JAHRESABSCHLUSS C. Erläuterungen zu Bilanzpositionen 1. Gliederung der nicht täglich fälligen Forderungen gegenüber Kreditinstituten und Nichtbanken gemäß § 64 Abs. 1 Z. 4 BWG Forderungen gegenüber Kreditinstituten in T€ 31.12.2018 31.12.2017 Restlaufzeit bis 3 Monate 302.277 383.520 mehr als 3 Monate bis zu 1 Jahr 246 1.877 mehr als 1 Jahr bis zu 5 Jahren 108.809 7.527 mehr als 5 Jahre 78.307 8.177 Forderungen gegenüber Nichtbanken in T€ 31.12.2018 31.12.2017 Restlaufzeit bis 3 Monate 85.726 88.465 mehr als 3 Monate bis zu 1 Jahr 160.953 162.707 mehr als 1 Jahr bis zu 5 Jahren 665.157 617.628 mehr als 5 Jahre 1.528.511 1.476.762 2. Im Jahr 2019 fällige Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere nach § 64 Abs. 1 Z. 7 BWG in T€ 31.12.2018 31.12.2017 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 15.102 8.020 Begebene Schuldverschreibungen 30.000 0 3. Zum Börsenhandel zugelassene Wertpapiere gemäß § 64 Abs. 1 Z. 10 BWG in T€ 31.12.2018 31.12.2017 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 177.518 301.989 Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 0 0 Sämtliche zum Börsenhandel zugelassenen Wertpapiere sind auch börsennotiert. 4. Zum Börsenhandel zugelassene Wertpapiere – Art der Bewertung gemäß § 64 Abs. 1 Z. 11 BWG Die Zuordnung zum Anlage- oder Umlaufvermögen richtet sich im jeweiligen Einzelfall nach der Entscheidung der zuständigen Gremien. Wertpapiere, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, werden dem Anlagevermögen gewidmet. Wertpapiere, die nicht zu den Finanzanlagen zählen, werden dem Umlaufvermögen zugeordnet. Anlagevermögen in T€ 31.12.2018 31.12.2017 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 142.770 84.035 Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 0 0

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