Jahresfinanzbericht 2018
4 8 JAHRESABSCHLUSS Ausfallswahrscheinlichkeiten und Verlustquoten unter Berücksichtigung von makroökonomi- schen Prognosewerten für die Zukunft (PiT-Parameter) ermitteltet werden. Im Rahmen der Einführung von IFRS 9 wurden die Risikoparameter für die Portfoliowertbe- richtigung neu ermittelt. Diese Risikoparameter, die bei der Berechnung der erwarteten Kre- ditverluste zum Einsatz kommen, werden tourlich geschätzt und validiert. Die aktuellen Validierungsergebnisse zeigen im Wesentlichen plausible Ergebnisse. In Teilbereichen wurde in den einzelnen Segmenten ein Anpassungsbedarf aufgrund der gewählten makroökonomi- schen Modelle identifiziert. Aus diesem Grund werden die betroffenen Modelle im Jahr 2019 neu modelliert. 5. Unterbewertung gem. § 57 Abs. 1 und 2 BWG Im vorliegenden Jahresabschluss wurde vom Bewertungswahlrecht gemäß § 57 Abs. 1 und 2 BWG Gebrauch gemacht. 6. Beteiligungen Beteiligungen wurden zu Anschaffungskosten bewertet, sofern nicht anhaltende Verluste, ein verringertes Eigenkapital und/oder ein verminderter Ertragswert eine Abwertung auf den niedrigeren beizulegenden Wert erforderlich machten. Für einige Beteiligungen wird der bei- zulegende Wert mittels Unternehmenswertgutachten (i. S. der AFRAC-Stellungnahme 24 Beteiligungsbewertung (UGB)) ermittelt. Für die Bewertung werden die „Discounted Cash-Flow“-Methode (DCF) und vereinfachte Verfahren zur Bestimmung des Unternehmenswertes angewendet. Das DCF-Verfahren ermit- telt den Unternehmenswert durch das Abzinsen von zukünftigen Cashflows. Der hierbei verwendete Kapitalisierungszinssatz setzt sich aus einem Basiszinssatz und einem Risikozu- schlag zusammen, der jährlich an die Marktbedingungen angepasst wird. Zuschreibungen bis maximal zu den Anschaffungskosten werden vorgenommen, wenn die Gründe für die dauernde Wertminderung weggefallen sind. 7. Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sowie der Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich der planmäßigen linearen Abschreibung. Außerplanmäßige Abschreibungen werden nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Die geringwertigen Vermögensgegenstände werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Folgende Nutzungsdauern wurden der planmäßigen Abschreibung zugrunde gelegt: von bis Immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens 4 5 Jahre Gebäude 10 67 Jahre Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 20 Jahre
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