Jahresfinanzbericht 2018

LAGEBER I CHT 2 0 18  3 5  Es gibt bei der Landes-Hypothekenbank Steiermark Aktiengesellschaft bzw. im RLB Steiermark Konzern eine klare Führungs- und Unternehmensstruktur.  Die Funktionen der im Hinblick auf den Rechnungsle- gungsprozess wesentlich beteiligten Bereiche Rech- nungswesen und Controlling sind klar von den Marktbe- reichen getrennt. Die Verantwortungsbereiche sind klar zugeordnet.  Die eingesetzten Finanzsysteme sind durch entspre- chende Einrichtungen im EDV-Bereich gegen unbefugte Zugriffe geschützt.  Im Bereich der eingesetzten Finanzsysteme wird, soweit möglich, Standardsoftware eingesetzt.  Ein adäquates Richtlinienwesen (z. B. Bilanzierungsricht- linien, Anschaffungsgenehmigung, Zahlungsanweisungs- befugnis etc.) ist eingerichtet und wird laufend aktualisiert.  Die am Rechnungslegungsprozess beteiligten Abteilun- gen und Bereiche werden in quantitativer wie qualitativer Hinsicht geeignet ausgestattet.  Erhaltene oder weitergegebene Buchhaltungsdaten werden laufend auf Vollständigkeit und Richtigkeit über- prüft, z. B. durch Stichproben. Durch die eingesetzte Software finden programmierte Plausibilitätsprüfungen statt.  Bei allen rechnungslegungsrelevanten Prozessen wird durchgängig das Vieraugenprinzip angewendet.  Rechnungslegungsrelevante Prozesse werden regelmä- ßig durch die (prozessunabhängige) interne Revision überprüft.  Seitens der am Rechnungslegungsprozess beteiligten Abteilungen erfolgt eine regelmäßige Berichterstattung an den Vorstand, insbesondere durch Controllingberich- te, Segmentergebnisrechnungen etc.  Vonseiten des Vorstands erfolgt eine vierteljährliche Be- richtslegung an den Aufsichtsrat gemäß § 81 AktG. Erläuterung der wesentlichen Merkmale des internen Kontrollsystems und des Risikomana- gementsystems im Hinblick auf den Rech- nungslegungsprozess Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess, dessen we- sentliche Merkmale im vorangegangenen Punkt beschrie- ben sind, stellt sicher, dass unternehmerische Sachverhalte bilanziell stets richtig erfasst, aufbereitet und gewürdigt sowie in die Rechnungslegung übernommen werden. Die geeignete personelle Ausstattung, die Verwendung von adäquater Software sowie klare gesetzliche und unterneh- mensinterne Vorgaben stellen die Grundlage für einen ordnungsgemäßen, einheitlichen und kontinuierlichen Rechnungslegungsprozess dar. Die klare Abgrenzung der Verantwortungsbereiche sowie verschiedene Kontroll- und Überprüfungsmechanismen, wie sie vorhin genauer be- schrieben sind (insbesondere Plausibilitätskontrollen und das Vieraugenprinzip), stellen eine korrekte und verantwor- tungsbewusste Rechnungslegung sicher. Im Einzelnen wird so erreicht, dass Geschäftsvorfälle in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften, der Satzung sowie internen Richtlinien erfasst, verarbeitet und dokumentiert sowie zeitnah und korrekt buchhalterisch erfasst werden. Gleich- zeitig wird sichergestellt, dass Vermögensgegenstände und Schulden im Jahresabschluss zutreffend angesetzt, aus- gewiesen und bewertet sowie verlässliche und relevante Informationen vollständig und zeitnah bereitgestellt werden.

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