Jahresfinanzbericht 2018
LAGEBER I CHT 2 0 18 2 5 Cost/Income Ratio (CIR) Als Cost/Income Ratio wird das Verhältnis aller Betriebsaufwendungen zu den Betriebserträgen definiert. Diese beträgt für das abgelaufene Geschäftsjahr 82,67% nach 81,20% im Vorjahr. Cost/Income Ratio 31.12.18 31.12.17 VERÄNDERUNG Betriebserträge 69.579 68.483 1,6% Betriebsaufwendungen 57.521 55.609 3,4% CIR 82,67% 81,20% 1,47 PP Cost/Income Ratio „Kernbank“ (CIR „Kernbank“) Nach Bereinigung um die zu Vollkosten enthaltene Konzernverrechnung sowohl im Ertrags- als auch im Aufwandsbereich errechnet sich für das Geschäftsjahr 2018 eine CIR „Kernbank“ von 79,12% (77,47%). Cost/Income Ratio „Kernbank“ 31.12.18 31.12.17 VERÄNDERUNG Betriebserträge bereinigt 57.742 57.145 1,0% Betriebsaufwendungen bereinigt 45.684 44.271 3,2% CIR „Kernbank“ 79,12% 77,47% 1,65 PP Eigenkapitalrendite „Return on Equity“ (RoE) Die Eigenkapitalrendite ergibt sich, wenn der Jahresüberschuss vor Steuern (EGT) bzw. der Jahresüberschuss nach Steuern dem durchschnittlich eingesetzten Eigenkapital gegenübergestellt wird. Je nach Berücksichtigung des Steueraufwandes errechnet sich für das Geschäftsjahr 2018 eine Eigenkapitalrendite vor Steuern mit 7,98% (5,59%) bzw. eine Eigenkapital- rendite nach Steuern von 8,12% (5,75%). ROE vor Steuern 31.12.18 31.12.17 VERÄNDERUNG Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 14.298 9.335 53,2% durchschnittliches Eigenkapital 179.170 167.085 7,2% ROE vor Steuern 7,98% 5,59% 2,39 PP ROE nach Steuern 31.12.18 31.12.17 VERÄNDERUNG Jahresüberschuss 14.557 9.612 51,4% durchschnittliches Eigenkapital 179.170 167.085 7,2% ROE nach Steuern 8,12% 5,75% 2,37 PP Non-Performing Loan-Quote (NPL-Quote) Die NPL-Quote ist eine Kennzahl zur Beurteilung der Qualität der Aktiva von Kreditinstituten. Diese wurde bisher als Verhält- nis der ausgefallenen Forderungen (NPL) zu den Kundenforderungen berechnet. Im vorliegenden Jahresabschluss wurde die Berechnung der NPL-Quote angepasst und erstmalig gemäß der aufsichtsrechtlichen Definition (gem. EBA Risk Dashboard) mit 4,40% ermittelt. Im Vergleich zur bisherigen Vorgehensweise wurden per 31. Dezember 2018 neben den Kundenforde- rungen auch die Forderungen gegenüber Kreditinstituten in die Bemessungsgrundlage einbezogen. Für die Einstufung als ausgefallene Forderung (NPL) wird die Definition gemäß Art. 178 CRR herangezogen.
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