Jahresfinanzbericht 2018

LAGEBER I CHT 2 0 18  2 3 Weitere Betriebserträge An dieser Stelle werden die nicht zinsabhängigen Betriebs- erträge erläutert. Das Provisionsergebnis als Saldo aus Provisionserträgen und Provisionsaufwendungen konnte im Jahr 2018 vor allem aufgrund der positiven Entwicklung im Zahlungsver- kehrsgeschäft gesteigert werden und trägt mit T€ 9.815 (T€ 9.450) zum Betriebsergebnis bei. Die Position „Erträge und Aufwendungen aus Finanzge- schäften“ hat sich gegenüber dem Vergleichswert des Vorjahres (T€ 490) um T€ 219 verringert und wird im Ge- schäftsjahr 2018 mit T€ 271 ausgewiesen. Die sonstigen betrieblichen Erträge erreichten einen Betrag von T€ 13.641 und liegen damit um 2,3 % unter dem Ver- gleichswert des Vorjahres (T€ 13.962). Dieser Posten bein- haltet neben den Kostenersätzen von Unternehmen im Nichtbankenbereich und Erträgen aus Leistungsverrech- nungen im Konzern auch realisierte Gewinne und Erträge aus der Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten. Betriebserträge in Summe Aus dem Nettozinsertrag und den weiteren Betriebserträ- gen errechnen sich die Betriebserträge in Summe mit ei- nem Betrag von T€ 69.579 (T€ 68.483). Das entspricht einer Erhöhung von 1,6% gegenüber dem Vorjahr. Anzumerken ist, dass die dargestellten Betriebserträge neben den bankbetrieblichen Erträgen auch die Erträge aus bankfremden Geschäften in Höhe von T€ 11.837 (T€ 11.338) enthalten. Dies ist in der Betrachtung der Be- triebsaufwendungen sowie bei der Ermittlung der Kennzahl Cost/Income Ratio „Kernbank“ zu berücksichtigen. Betriebsaufwendungen Der Personalaufwand (einschließlich der Pensions- und Abfertigungsrückstellungen) erhöhte sich gegenüber dem Geschäftsjahr 2018 um T€ 1.472 von T€ 21.477 auf T€ 22.949. Maßgeblich dafür ist vor allem der bei der Er- mittlung der Sozialkapitalrückstellungen zur Gänze im Ge- schäftsjahr 2018 berücksichtigte Unterschiedsbetrag aufgrund der erstmaligen Anwendung der aktualisierten Sterbetafeln („AVÖ 2018-P-Rechtsgrundlagen für die Pen- sionsversicherung“) in Höhe von T€ 653 (siehe auch An- hang B. 10). Die sonstigen Verwaltungsaufwendungen liegen bei insge- samt T€ 31.008 und damit geringfügig (T€ 192) unter dem Niveau des Vorjahres (T€ 31.200). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich im abgelaufenen Geschäftsjahr um T€ 589 und werden mit einem Betrag von T€ 2.991 (T€ 2.402) ausgewiesen. Ne- ben realisierten Verlusten und Aufwendungen aus der Be- wertung von derivativen Finanzinstrumenten werden in dieser Position unter anderem die zu entrichtenden Beiträ- ge zum EU-Bankenabwicklungsfonds mit T€ 1.496 (T€ 1.405) und für die EU-Einlagensicherung mit T€ 575 (T€ 485) ausgewiesen. Neben den höheren Beitragsleis- tungen für die genannten Sicherungseinrichtungen ist die Erhöhung in dieser Position vor allem auf höhere Bewer- tungsaufwendungen im Zusammenhang mit Derivaten zurückzuführen. Insgesamt lagen die Betriebsaufwendungen mit einem Betrag von T€ 57.521 im abgelaufenen Geschäftsjahr mit 3,4 % über dem Niveau des Vorjahres (T€ 55.609). Bereinigt um die Aufwendungen aus bankfremden Geschäf- ten in Höhe von T€ 11.837 (T€ 11.338) errechnen sich Betriebsaufwendungen für das Geschäftsjahr 2018 in Höhe von T€ 45.684 (T€ 44.271), welche bei Ermittlung der Kennzahl Cost/Income Ratio „Kernbank“ zu berücksichti- gen sind. Betriebsergebnis Das Betriebsergebnis errechnet sich durch Saldierung der Betriebserträge mit den Betriebsaufwendungen und liegt mit einem Betrag von T€ 12.058 für das Geschäftsjahr 2018 um T€ 816 oder 6,3% unter dem Ergebnis des Vor- jahres (T€ 12.874). GuV-Position 11/12 – Saldo aus Zuweisungen und Auflö- sungen von Wertberichtigungen auf Forderungen und Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten Der Saldo aus den Erträgen und Aufwendungen für Wert- berichtigungen und Rückstellungen im Kreditgeschäft sowie aus der Veräußerung und Bewertung von Wertpapie- ren des Umlaufvermögens beläuft sich auf einen (Netto-)Ertrag von insgesamt T€ 1.427 nach einem (Netto-)Aufwand im Vorjahr (T€ –5.672). Hiervon entfällt ein Betrag von T€ 1.723 (T€ –5.046) auf die (Netto-)Auflösung von Risikovorsorgen für Ausleihungen und Kredite und ein Betrag von T€ –3.000 (T€ –1.000) auf die Unterbewertung gemäß § 57 Abs. 1 BWG.

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