Jahresfinanzbericht 2017

JAHRESABSCHLUSS  4 5 A. Allgemeine Grundsätze Der Jahresabschluss der Landes-Hypothekenbank Steiermark AG wurde unter Anwendung des Grundsatzes der Unternehmensfortführung und unter Beachtung der Grundsätze ord- nungsmäßiger Buchführung sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehal- ten und die Posten des Jahresabschlusses unter Berücksichtigung ihres wirtschaftlichen Gehalts bilanziert. Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde, sofern die Voraussetzungen für die Bildung von Bewertungseinheiten oder für eine Gruppenbewertung (§ 209 Abs. 2 UGB) nicht gegeben waren, der Grundsatz der Einzelbe- wertung beachtet und eine Fortführung des Unternehmens unterstellt. Dem Grundsatz der Vorsicht wurde unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Bankgeschäftes insofern Rechnung getragen, als nur die am Bilanzstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen und alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste bilanzmäßig erfasst wurden. Die Erstellung eines Jahresabschlusses erfordert Ermessensbeurteilungen bei der Anwen- dung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie die Festlegung von Annahmen über zukünftige Entwicklungen durch das Management, die den Ansatz und den Wert von Vermögenswerten und Schulden, die Angabe von sonstigen Verpflichtungen am Bilanzstich- tag und den Ausweis von Erträgen während der Berichtsperiode wesentlich beeinflussen können. Sind für die Bilanzierung und Bewertung Schätzungen oder Beurteilungen erforderlich, basie- ren diese auf historischen Erfahrungen und anderen Faktoren wie Planungen und – nach jeweils aktuellem Ermessen – wahrscheinlichen Erwartungen oder Prognosen zukünftiger Ereignisse. Die den Schätzungen zugrunde liegenden Annahmen unterliegen einer regelmä- ßigen Prüfung.

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