Jahresfinanzbericht 2016
JAHRESABSCHLUSS 7 7 trügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irrefüh- rende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. — Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des in- ternen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben. — Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängen- de Angaben. — Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rech- nungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzli- chen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten be- steht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Un- ternehmenstätigkeit aufwerfen kann. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen un- sere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungs- vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätig- keit zur Folge haben. — Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Ge- schäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird. — Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Um- fang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontroll- system, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus. — Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten be- ruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihnen über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte austauschen, von denen ver- nünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken. — Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prü- fungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungs- vermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünf- tigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vortei- le für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy MTUyNTMw