Jahresfinanzbericht 2016

JAHRESABSCHLUSS  6 5 in T€ 31.12.2016 31.12.2015 Nicht rückgestellte negative Steuerumlage 648 647 davon gegenüber verbundener Unternehmen 648 647 Sonstige Steuern Am 15. Dezember 2016 wurde die Änderung des Stabilitätsabgabegesetzes (StabAbgG) im Nationalrat beschlossen. Im Zuge der gesetzlichen Änderung der Stabilitätsabgabe wurde auch eine Sonderzahlung (Abschlagszahlung) auf die Stabilitätsabgabe vorgesehen. Die Abschlagszahlung beträgt 0,211 % der gemäß § 5 Abs. 1 i. V. m. § 2 StabAbgG ermittelten Bemessungsgrundlage, womit sich ein Gesamtbetrag für die Sonderzahlung in Höhe von T€ 7.219 errechnete. Da sich die HYPO Steiermark für die sofortige Entrichtung der Sonder- zahlung entschieden hat, entstand die Abgabenschuld für die Sonderzahlung mit Beginn des letzten Kalendervierteljahres 2016, womit dieser Betrag in voller Höhe im Jahresabschluss 2016 berücksichtigt wurde. Für die laufende Stabilitätsabgabe wurde zusätzlich ein Betrag von T€ 3.551 entrichtet. 6. Gesamtkapitalrentabilität gemäß § 64 Abs. 1 Z. 19 BWG Die Gesamtkapitalrentabilität der Landes-Hypothekenbank Steiermark AG beträgt 0,75 % (0,09%) und berechnet sich als Quotient des Jahresergebnisses nach Steuern geteilt durch die Bilanzsumme zum Bilanzstichtag.

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