Jahresfinanzbericht 2016

6 2  JAHRESABSCHLUSS D. Erläuterungen zur Gewinn-und-Verlust-Rechnung Für die Geschäftstätigkeit der Bank besteht kein wesentlicher Unterschied zwischen geogra- fischen Märkten, sodass die Aufgliederung der Betriebserträge gemäß § 64 Abs. 1. Z 9 BWG nicht erforderlich ist. 1. Gesamtbetrag für nachrangige Verbindlichkeiten gemäß § 64 Abs. 1 Z. 13 BWG in T€ 31.12.2016 31.12.2015 Aufwendungen für nachrangige Verbindlichkeiten 2.657 2.791 2. In den GuV-Positionen 3.c., 13./14. enthaltene Erträge und Aufwendungen (§ 238 Abs. 1 Z. 21 UGB) Die Landes-Hypothekenbank Steiermark hat keine Ergebnisabführungsverträge mit Tochter- gesellschaften abgeschlossen. 3. Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen gemäß § 64 Abs. 1 Z. 12 BWG in T€ 31.12.2016 31.12.2015 Wesentliche sonstige betriebliche Erträge (G+V Pos. 7) Erträge aus bankfremden Geschäften 12.354 11.490 Die Erträge aus bankfremden Geschäften betreffen im Wesentlichen Erträge aus der Perso- nalkosten- und Betriebskostenverrechnung; die dazugehörigen Aufwendungen werden in den entsprechenden Aufwandspositionen ausgewiesen. in T€ 31.12.2016 31.12.2015 Wesentliche sonstige betriebliche Aufwendungen (G+V Pos. 10) Beiträge an EU-Einlagensicherung 350 165 Beiträge an EU-Bankenabwicklungsfonds 1.654 2.095 Bewertungsaufwand Derivate 963 2.107 Die Beiträge an die EU-Einlagensicherung gemäß ESAEG (Einlagensicherungs- und Anleger- entschädigungsgesetz) sowie die Beiträge zum Bankenabwicklungsfonds gemäß BaSAG (Banken-Sanierungs- und Abwicklungsgesetz) waren im Jahr 2015 erstmalig zu entrichten. Gemäß § 8 Abs. 1 ESAEG gehört die Landes-Hypothekenbank Steiermark AG als einla- genentgegennehmendes Institut (CRR-Institut) mit dem Sitz in Österreich der einheitlichen Sicherungseinrichtung nach § 1 Abs. 1 Z. 1 ESAEG an. Aufgrund der Übergangsbestimmun- gen des § 59 Z. 3 ESAEG nimmt bis 31. Dezember 2018 die Funktion als Sicherungseinrich-

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