Jahresfinanzbericht 2016

JAHRESABSCHLUSS  5 7 ranzgrenze festgelegt. Ergibt sich die Effektivität aus einem der beiden Toleranzwerte (also entweder absolut oder relativ), wird die Effektivität der Sicherungsbeziehung vermutet. Für den Fall, dass beide Toleranzgrenzen überschritten werden, wird zur Ermittlung der zulässi- gen Schwankungsbreite das Verhältnis der „Fair Value“-Änderung von Grundgeschäft(en) zur „Fair Value“-Änderung von Sicherungsgeschäft(en) zueinander gesetzt. Liegt das Ergebnis der Effektivitätsmessung zwischen 80 % und 125 %, gilt die Sicherungsbeziehung als effektiv, jedoch wird für den ineffektiven Anteil eine Rückstellung für drohende Verluste gebildet. Ist eine Sicherungsbeziehung insgesamt nicht mehr effektiv, wird die Bewertungseinheit ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Ineffektivität aufgelöst. Derivat und Grundgeschäft werden dann einzeln nach den jeweils anwendbaren Bestimmungen so bilanziert, als ob es nie eine Bewertungseinheit gegeben hätte. Dies gilt auch, wenn die Sicherungsbeziehung durch Ablauf, Veräußerung oder Tilgung beendet wird. Aus der vorzeitigen Auflösung von Zinsswaps zwecks Anpassung bestehender Sicherungs- beziehungen ergeben sich Erträge in Höhe von T€ 13.086 (T€ 22.716) und Aufwendungen in Höhe von T€ 2.344 (T€ 2.377). Die Erträge werden in der GuV-Position 1. „Zinsen und ähnli- che Erträge“ sowie in der GuV-Position 11./12. „Saldo aus Wertberichtigungen auf Forde- rungen und Zuführungen zu Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und Dotierung von Kreditrisiken sowie Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen und Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und für Kreditrisiken“, die Aufwendungen in der GuV-Position 2. „Zinsen und ähnliche Aufwendungen“ und in der GuV-Position 10. „Sonstige betriebliche Aufwendungen“ ausgewiesen. Grund für die gesetzten Maßnahmen war der gänzliche oder teilweise Entfall des Grundgeschäftes. Diese Vorgangsweise entspricht der für die Bank festgelegten Sicherungsstrategie. 23.2 Makro-Hedging Im Rahmen des Zinsrisikomanagements werden Zinssteuerungsderivate des Bankbuchs zum Makro-Hedging im Sinne des FMA-Rundschreibens vom Dezember 2012 eingesetzt. Dazu werden in zwei definierten Teilbeständen des Bankbuchs Einzelrisikopositionen in einzelnen Laufzeitbändern zu einer Gesamtrisikoposition zusammengefasst und mit entsprechenden Sicherungsgeschäften, die sogenannten „funktionalen Einheiten“ zugeordnet sind, abgesi- chert. Die Teilbestände „Bankbuch Aktiv“ bzw. „Bankbuch Passiv“ beinhalten sämtliche (in Währung EUR) zinssensitiven Positionen auf der Aktiv- bzw. Passivseite der Bilanz. Aus die- sen Teilbeständen sind Grundgeschäfte und Derivate, die in einer Mikro-Hedge-Beziehung stehen, herausgelöst. Die qualitative Eignung der derivativen Finanzinstrumente zur Errei- chung des Sicherungszwecks wird regelmäßig anhand prospektiver Effektivitätsmessungen im Rahmen der Reverse-Cumulative-Methode nachgewiesen. Gegenläufige Ertragseffekte oder Wertsteigerungen aus den abgesicherten Grundgeschäften des Bankbuchs werden bei der Beurteilung eines Rückstellungsbedarfs pro funktionaler Einheit berücksichtigt. Die Gesamtsensitivität der Makro-Hedging-Derivate beträgt zum Berichtsstichtag T€ 35. Hievon entfallen T€ 35 auf den Teilbestand „Bankbuch Aktiv“ und T€ 0 auf den Teilbestand „Bankbuch Passiv“. Ein Rückstellungsbedarf für die Derivate der funktionalen Einheiten war nicht gegeben. Das Volumen der zum Makro-Hedging eingesetzten Derivate hat zum Berichtsstichtag 95 Millionen Euro betragen. Für die funktionale Einheit „Bankbuch Aktiv“ bestanden per 31. Dezember 2016 1,0 Millionen Euro positive Barwerte (Clean Price) und negative Barwerte (Clean Price) in Höhe von –0,1 Millionen Euro. Die funktionale Einheit „Bankbuch Pas-

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