Jahresfinanzbericht 2016

4 8  JAHRESABSCHLUSS C. Erläuterungen zu Bilanzpositionen 1. Gliederung der nicht täglich fälligen Forderungen gegenüber Kreditinstituten und Nichtbanken gemäß § 64 Abs. 1 Z. 4 BWG Forderungen gegenüber Kreditinstitute in T€ 31.12.2016 31.12.2015 Restlaufzeit bis 3 Monate 380.224 260.613 mehr als 3 Monate bis zu 1 Jahr 336.469 124.151 mehr als 1 Jahr bis zu 5 Jahren 7.103 341.952 mehr als 5 Jahre 8.739 19.844 Forderungen gegenüber Nichtbanken in T€ 31.12.2016 31.12.2015 Restlaufzeit bis 3 Monate 256.641 160.469 mehr als 3 Monate bis zu 1 Jahr 127.256 231.634 mehr als 1 Jahr bis zu 5 Jahren 623.055 693.027 mehr als 5 Jahre 1.390.241 1.374.267 2. Im Jahr 2017 fällige Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere nach § 64 Abs. 1 Z. 7 BWG in T€ 31.12.2016 31.12.2015 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 95.188 156.616 Begebene Schuldverschreibungen 135.200 191.057 3. Zum Börsenhandel zugelassene Wertpapiere gemäß § 64 Abs. 1 Z. 10 BWG in T€ 31.12.2016 31.12.2015 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 388.134 495.026 Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 0 0 4. Zum Börsenhandel zugelassene Wertpapiere – Art der Bewertung gemäß § 64 Abs. 1 Z. 11 BWG Die Zuordnung zum Anlage- oder Umlaufvermögen richtet sich im jeweiligen Einzelfall nach der Entscheidung der zuständigen Gremien. Wertpapiere, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, werden dem Anlagevermögen gewidmet. Wertpapiere, die nicht zu den Finanzanlagen zählen, werden dem Umlaufvermögen zugeordnet. Anlagevermögen in T€ 31.12.2016 31.12.2015 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 96.382 115.088 Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 0 0

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