Jahresfinanzbericht 2016
JAHRESABSCHLUSS 4 7 grenzungsposten, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, werden bei einer sich daraus insgesamt ergebenden Steuerentlastung als aktive latente Steuern in der Bilanz angesetzt. Bei einer sich daraus ergebenden Steuerbelastung erfolgt der Ansatz einer Rückstellung für passive latente Steuern. Die ausgewiesenen Posten werden aufgelöst, so- weit die Steuerent- oder -belastung eintritt oder damit nicht mehr zu rechnen ist. Die latenten Steuern werden gemäß den geänderten gesetzlichen Bestimmungen ab 1. Jän- ner 2016 nach dem „Temporary“-Konzept berechnet und wurden in der Bilanzposition A 15. „Aktive latente Steuern“ erfasst. Der zum 1. Jänner 2016 ermittelte Überhang der akti- ven über die passiven latenten Steuern in Höhe von T€ 5.013 wird gemäß § 906 Abs. 34 UGB über fünf Jahre gleichmäßig verteilt. Das Wahlrecht, den Betrag in vollem Umfang zu bilanzieren und den Unterschiedsbetrag zwischen dem vollen Umfang des Betrages und dem nach dem ersten Satz von § 906 Abs. 34 UGB zu berücksichtigenden Betrag unter den passiven Rechnungsabgrenzungsposten gesondert auszuweisen, wird nicht in Anspruch genommen. 12. Gewinn-und-Verlust-Rechnung Zinserträge und Zinsaufwendungen Positive wie negative Entgelte aus der Kapitalüberlassung werden in den Zinserträgen, posi- tive wie negative Entgelte aus der Kapitalaufnahme werden unter den Zinsaufwendungen dargestellt. Dementsprechend werden negative Zinszahlungen auf Aktivgeschäfte im Zinser- trag (als Reduktion des Zinsertrages) erfasst, negative Zinszahlungen auf Passivgeschäfte im Zinsaufwand (als Reduktion des Zinsaufwandes).
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