Jahresfinanzbericht 2016

4 0  JAHRESABSCHLUSS Verzeichnis der verwendeten Abkürzungen BWG Bankwesengesetz, BGBl 532/1993, i. d. g. F. CRR Capital Requirements Regulation, VO (EU) Nr. 575/2013 EStG Einkommensteuergesetz 1988, BGBl 400/1988, i. d. g. F. IAS International Accounting Standards IFRS International Financial Reporting Standards KStG Körperschaftsteuergesetz 1988, BGBl 401/1988, i. d. g. F. PfBrStG Bundesgesetz über die Pfandbriefstelle der österreichischen Landes- Hypothekenbanken UGB Unternehmensgesetzbuch RÄG Rechnungslegungs-Änderungsgesetz StabAbgG Stabilitätsabgabegesetz, BGBl I 111/2010, i. d. g. F. Der vorliegende Jahresabschluss der Landes-Hypothekenbank Steiermark AG wurde nach den Vorschriften des BWG, der EU-Verordnung Nr. 575/2013 (CRR – Capital Requirements Regulation) und – soweit anwendbar – nach den Vorschriften des UGB in der zum Bilanz- stichtag geltenden bzw. anzuwendenden Fassung aufgestellt. Durch das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 (RÄG 2014), das mit 20. Juli 2015 in Kraft getreten ist, erfolgte eine umfassende Novellierung der Vorschriften über die Rech- nungslegung. Gemäß § 906 Abs. 28 UGB sind diese Vorschriften erstmalig auf Unterlagen der Rechnungslegung für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2015 beginnen. Im Zuge der Anwendung des RÄG kam es zur erstmaligen Aktivierung der vorhandenen aktiven latenten Steuern. Dabei wurde das Wahlrecht ausgeübt, die zum 1. Jänner 2016 vorhandenen, aber bisher nicht aktivierten latenten Steuern über einen Zeitraum von 5 Jah- ren gleichmäßig zu verteilen. Darüber hinaus wurden gemäß der Übergangsregelung des § 906 Abs. 31 UGB bestehende unversteuerte Rücklagen unmittelbar in die Gewinnrücklage eingestellt, soweit nicht darin enthaltene passive latente Steuern den Rückstellungen zuzu- führen waren. Eine genaue Darstellung zu den Änderungen aufgrund des RÄG 2014 sind den Erläuterungen zu den Bilanzpositionen unter C 12 „Aktive latente Steuern“, C 17 „Rück- stellungen“ und C 18 „Eigenkapital“ zu entnehmen. Die Vorjahresbeträge sind hinsichtlich der Gliederung von Bilanz und Gewinn-und-Verlust- Rechnung an die geänderten Vorgaben des RÄG 2014 angepasst worden. Dies betrifft ins- besondere die Umgliederung der unversteuerten Rücklagen nach Abzug der darauf lasten- den latenten Steuern in das Eigenkapital und die geänderte Darstellung des Anlagenspiegels. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfolgte gemäß den Gliederungsvorschriften der Anlage 2 zu Artikel I § 43 BWG. Anhang für das Geschäftsjahr 2016

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