Jahresfinanzbericht 2016
LAGEBER I CHT 2 0 1 6 2 3 Die sonstigen Steuern betreffen vor allem die Stabilitätsab- gabe von Instituten des Finanzmarkts. Am 15. Dezember 2016 wurde die Änderung des Stabilitätsabgabegesetzes (StabAbgG) im Nationalrat beschlossen. Im Zuge der ge- setzlichen Änderung der Stabilitätsabgabe wurde auch eine Sonderzahlung (Abschlagszahlung) auf die Stabilitätsabga- be vorgesehen. Die Abschlagszahlung beträgt 0,211 % der gemäß § 5 Abs. 1 i. V. m. § 2 StabAbgG ermittelten Be- messungsgrundlage, womit sich eine Sonderzahlung in Höhe von T€ 7.219 errechnete. Da sich die HYPO Steier- mark für die sofortige Entrichtung der Sonderzahlung ent- schieden hat, entstand die Abgabenschuld gemäß § 5 Abs. 1 Z 4 StabAbgG mit Beginn des letzten Kalendervier- teljahres 2016. Dieser Betrag wurde daher in voller Höhe im Jahresabschluss 2016 berücksichtigt. Für die laufende Stabilitätsabgabe wurde zusätzlich ein Betrag von T€ 3.551 (Vorjahr: T€ 3.837) entrichtet, womit sich für das Geschäftsjahr 2016 eine Gesamtbelastung in Höhe von T€ 10.770 ergibt. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag Der ausgewiesene Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2016 beträgt T€ 29.472 und liegt somit deutlich über dem Vergleichswert der Vorperiode (T€ 3.787). Bericht über die Zweigniederlassungen Die HYPO Steiermark mit Sitz in der Landeshauptstadt Graz unterhält neben der Hauptniederlassung in der Ra- detzkystraße noch weitere drei Filialen im Grazer Stadtge- biet, nämlich die Filiale LKH, die Filiale Plüddemanngasse und die Filiale Kärntner Straße, sowie einen eigenen Standort für das PREMIUM.PrivateBanking. Die Filiale Kärntner Straße betreut und serviciert auch un- sere Kunden in den Außenstellen LKH Graz Süd-West – Standort West, LKH Graz Süd-West – Standort Süd und LKH Deutschlandsberg. Dem Regionalbankgedanken Rechnung tragend, werden in der übrigen Steiermark noch weitere fünf Filialen betrieben, nämlich in Feldbach, Fürstenfeld, Judenburg, Leibnitz und Schladming. In Bruck/Mur stehen wir unseren Kundinnen und Kunden mit einem Beratungsbüro zur Verfügung. Finanzielle Leistungsindikatoren Eigenmittelausstattung Die anrechenbaren Eigenmittel betragen per 31. Dezem- ber 2016 T€ 198.351 gegenüber T€ 169.927 im Vorjahr. Die Eigenmittelquote konnte insbesondere durch die Dotierung der Gewinnrücklagen in Höhe von 29,5 Millionen Euro deut- lich gesteigert werden und liegt nunmehr bei 12,0% nach 10,5% im Geschäftsjahr 2015. Weitere Details sind den ausführlichen Anhangangaben zu entnehmen. Cost/Income Ratio (CIR) Als Cost/Income Ratio wird das Verhältnis aller Betriebs- aufwendungen zu den Betriebserträgen definiert. Diese Kennzahl beträgt zum Bilanzstichtag 69,6% nach 63,4% im Vorjahr. Eigenkapitalrendite „Return on Equity“ (RoE) Die Eigenkapitalrendite ergibt sich, wenn der Jahresüber- schuss vor Steuern (EGT) bzw. der Jahresüberschuss nach Steuern dem durchschnittlich eingesetzten Eigenkapital gegenübergestellt wird. Je nach Berücksichtigung des Steueraufwandes errechnet sich für das Geschäftsjahr 2016 eine Eigenkapital-Rendite vor Steuern mit 26,5% (Vorjahr: 5,5 %) bzw. eine Eigenkapital-Rendite nach Steu- ern von 20,0% (2,9 %). Non Performing Loan Quote (NPL-Quote) Die NPL-Quote ist eine Kennzahl zur Beurteilung der Quali- tät der Aktiva von Kreditinstituten. Diese wird als Verhältnis der ausgefallenen Forderungen (NPL) zu den Kundenforde- rungen berechnet. Die NPL-Quote beträgt zum Jahresulti- mo 7,2 % und konnte somit gegenüber dem Vorjahr (9,8 %) deutlich reduziert werden. Für die Einstufung als ausgefallene Forderung (NPL) wird die Definition gemäß Art. 178 CRR herangezogen. Liquidity Coverage Ratio (LCR) Die LCR ist eine Kennzahl zur Bewertung des kurzfristigen Liquiditätsrisikos von Kreditinstituten. Die LCR ist das Ver- hältnis des Bestands an erstklassig eingestuften Aktiva zum gesamten Nettoabfluss unter Anwendung eines durch Basel III vorgegebenen Stressszenarios in den nächsten 30 Tagen. Damit soll gewährleistet werden, dass Banken über angemessene Liquiditätspuffer verfügen, um sich einem möglichen Ungleichgewicht zwischen Liquiditätszuflüssen und -abflüssen unter Stressbedingungen über einen Zeit- raum von 30 Tagen stellen zu können. Die LCR muss im Jahr 2017 zumindest 80 % und ab 2018 zumindest 100 % betragen. Die LCR der HYPO Steiermark beträgt für das Geschäftsjahr 2016 186 % (Vorjahr: 170 %) und erfüllt damit bereits jetzt die ab 2018 gültigen Mindest- anforderungen.
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