Jahresfinanzbericht 2016
2 0 LAGEBER I CHT 2 0 1 6 und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere“ – ist im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund von Tilgungen um T€ 118.857 oder 20,6% auf T€ 458.222 zurückgegangen (Vorjahr: T€ 577.079). Zum Jahresultimo gliedern sich die Wertpapiere in Wertpapiere öffentlicher Stellen mit T€ 68.078, andere festverzinsliche Wertpapiere mit T€ 390.060 und Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere mit T€ 85. Die Summe der in den Aktivposten 2 bis 6 ausgewiesenen Wertpapiere inklusive der nicht börsennotierten Schuldtitel von Kreditinstituten und Unternehmen hat sich im Berichts- jahr von T€ 1.007.220 auf T€ 778.962 verringert. Die Ver- änderung resultiert im Wesentlichen aus planmäßigen Tilgungen von Anleihen im Eigenbesitz. Beteiligungen sowie Anteile an verbundenen Unternehmen Der buchmäßige Stand der gesamten Anteilsrechte, der sich in zwei Bilanzpositionen gliedert, ist beinahe unverän- dert und beträgt T€ 9.394 (Vorjahr: T€ 9.286). Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermö- gens sowie Sachanlagen In Summe haben sich diese Posten gegenüber dem Vor- jahr vor allem durch planmäßige Abschreibungen um T€ 210 verringert und werden zum Berichtsstichtag in Höhe von T€ 4.858 ausgewiesen. Sonstige Aktiva Die in den sonstigen Aktiva dargestellten sonstigen Vermö- gensgegenstände sowie aktive Rechnungsabgrenzungs- posten betragen zum 31. Dezember 2016 T€ 17.407 (Vorjahr: T€ 13.738). Aktive Latente Steuern Mit dem Inkrafttreten des RÄG 2014 wurden im Geschäfts- jahr 2016 aktive latente Steuern in Höhe von T€ 3.217 aktiviert. Für den erstmaligen Ansatz der aktiven latenten Steuern wurde die Verteilungsmöglichkeit des § 906 Abs. 34 UGB in Anspruch genommen, wonach der Unter- schiedsbetrag zwischen den bisher in der Bilanz angesetz- ten latenten Steuern und dem durch die erstmalige Anwendung des RÄG 2014 ermittelten Betrag über längs- tens fünf Jahre gleichmäßig zu verteilen ist. Das vor dem RÄG 2014 geltende Ansatzrecht für aktive latente Steuern wurde nicht in Anspruch genommen. Der bisherige Bilanz- ansatz für aktive latente Steuern war daher T€ 0. Eine ausführliche Darstellung über Art und Zusammensetzung der latenten Steuern findet sich unter Punkt C. 12. „Aktive latente Steuern“ des Anhangs. Passiva / Kapitalstruktur Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erhöhten sich stichtagsbedingt im Vergleich zum 31. Dezember 2015 von T€ 708.361 um T€ 71.246 oder 10,1% auf T€ 779.607. Davon betreffen T€ 344.103 (Vorjahr: T€ 282.472) die Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden stiegen im Be- richtsjahr von T€ 1.658.318 um T€ 186.306 oder 11,2% auf T€ 1.844.624 an. In dieser Position werden einerseits die Spareinlagen mit einem Betrag von T€ 317.587 ausge- wiesen, andererseits stehen die sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit insgesamt T€ 1.527.037 zu Buche. Die Erhöhung dieses Bilanzpostens resultiert vor allem aus einem Anstieg um T€ 186.788 bei den sonstigen Verbind- lichkeiten gegenüber Kunden. Verbriefte Verbindlichkeiten Der Gesamtbetrag der verbrieften Verbindlichkeiten beträgt zum 31. Dezember 2016 T€ 1.036.973 nach T€ 1.443.939 im Vorjahr. Diese Position hat sich gegenüber dem Vorjahr aufgrund von planmäßigen Tilgungen (T€ 263.237), Kündi- gungen (T€ 56.114) und Umlaufverminderungen (T€ 116.031) signifikant reduziert. Die Umlaufverminderun- gen betreffen zum überwiegenden Teil CHF-Emissionen. Demgegenüber steht ein Zuwachs durch Neu-Emissionen (T€ 28.692) sowie aufgrund von Zinsenkapitalisierungen und Bewertungseffekten (T€ 2.659). Die Neuemissionen betreffen eine fundierte Anleihe mit einem Volumen von T€ 9.765 sowie nicht fundierte Anleihen mit einem Volu- men von T€ 18.927. Sonstige Passiva Die in den sonstigen Passiva dargestellten sonstigen Ver- bindlichkeiten und passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden zum Berichtsstichtag mit T€ 46.007 ausgewiesen (Vorjahr: T€ 30.833). Der Anstieg resultierte vor allem aus einem Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber Abgaben- behörden sowie der stichtagsbedingten Erhöhung der Zah- lungsaufträge in Durchführung. Rückstellungen Unter Anwendung der Bestimmung des § 906 Abs. 36 UGB wurden mit der gewinnneutralen Auflösung der un- versteuerten Rücklagen des Vorjahres in Höhe von T€ 252 die darin enthaltenen latenten Steuern mit einem Betrag von T€ 63 in die Steuerrückstellungen umgegliedert,
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