Jahresfinanzbericht 2015

Bericht des Aufsichtsrates Die Interne Revision hat dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates gemäß § 42 Abs. 3 Bankwesengesetz quartalsweise Bericht über wesentliche Prüfungsfeststellungen aufgrund der durchgeführten Prüfungen erstattet. Der Prüfungs- ausschuss hat in zwei Sitzungen die ihm vom Gesetz übertragenen Aufgaben zur Gänze erfüllt. Neben der Jahres- abschlussprüfung standen dabei die Berichte der Internen Revision, des Risikomanagements und des Bankprüfers im Vordergrund. Der Kreditausschuss hat die ihm vom Aufsichtsrat delegierten Entscheidungen getroffen sowie Vor- begutachtungen vorgenommen. Der Vergütungsausschuss, der Risikoausschuss und der Nominierungsausschuss nahmen in ihren jeweiligen Sitzungen die ihnen übertragenen Aufgaben wahr. Die Buchführung, der Jahresabschluss sowie der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2015 sind von der KPMG Aus- tria GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Linz, geprüft. Nach dem von dieser Gesellschaft erteilten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk entsprechen der Jahresabschluss sowie der Lagebericht den ge- setzlichen Vorschriften. Der Prüfungsausschuss hat sich am 31. März 2016 mit der vorliegenden Bilanz beschäftigt. Der Aufsichtsrat prüfte den Jahresabschluss sowie den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2015 in seiner Sitzung vom 31. März 2016 und nahm von dem Bericht des Abschlussprüfers Kenntnis. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfungen erhebt der Aufsichtsrat keine Einwendungen. Der Aufsichtsrat billigt den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss, der damit festgestellt ist. Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand, den Führungskräften sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bank für ihr Engagement und ihren erfolgreichen Einsatz im Jahr 2015 seinen Dank aus. Vor allem bedanken wir uns bei unseren Kundinnen und Kunden. Sie sind die Basis unseres Erfolges. Ihr Vertrauen ist uns auch weiterhin ein Auftrag. Generaldirektor MMag. Martin Schaller, Vorsitzender des Aufsichtsrates Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand regelmäßig, zeitnah und umfassend über bedeutsame Geschäftsvorfälle sowie über alle relevanten Fragen der Geschäftsentwicklung inkl. Risikolage und Risikomanagement informiert. Der Aufsichts- rat nahm während des Geschäftsjahres in fünf Sitzungen die nach den Vorschriften des Aktiengesetzes erforderlichen Prü- fungen vor und ließ sich vom Vorstand regelmäßig schriftlich und mündlich über die Geschäftslage sowie über wichtige Geschäftsvorfälle berichten. Im Zuge seiner Prüfungstätigkeit konnte sich der Aufsichtsrat auch davon überzeugen, dass die Landes-Hypothekenbank Steiermark AG von den Ver- antwortungsträgern sorgfältig, gewissenhaft und mängelfrei geführt wird. Graz, im März 2016 Der Aufsichtsrat Generaldirektor MMag. Martin Schaller Vorsitzender J A H R E S A B S C H L U S S 7 3

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