Jahresfinanzbericht 2015

6 4  JAHRESABSCHLUSS Die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates sind in der Beilage 2 zu diesem An- hang angegeben. 5. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen gemäß § 237 Z. 8b UGB Alle Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen oder Personen sind unwesentlich bzw. zu marktüblichen Konditionen geschlossen und daher nicht im Rahmen des § 237 Z. 8b UGB anzugeben. 6. Aufwendungen für Honorierung der Abschlussprüfer gemäß § 237 Z. 14 UGB Gemäß § 237 Z. 14 UGB wird das Abschlussprüferhonorar für den Jahresabschluss der Landes-Hypothekenbank Steiermark AG im Rahmen der Konzernanhangangabe der Raiffei- sen-Landesbank Steiermark AG veröffentlicht. 7. Angaben zu Niederlassungen außerhalb Österreichs gemäß § 64 Abs. 1 Z. 18 BWG Die Landes-Hypothekenbank Steiermark AG unterhält keine Niederlassungen außerhalb Österreichs. Die Angaben in § 64 Abs. 1 Z. 18 BWG sind daher ident mit den jeweiligen Posten des Jahresabschlusses. 8. Angaben zum Mutterunternehmen und zur Einbeziehung in einen Konzernabschluss gemäß § 237 Z. 12 UGB Die Bank steht mit der RLB-Stmk Verbund eGen, Graz, und deren verbundenen Unterneh- men in einem Konzernverhältnis. Die Bank wird in den Konzernabschluss der RLB-Stmk Verbund eGen einbezogen und gehört somit deren Vollkonsolidierungskreis an. Weiters wird die Gesellschaft in den Konzernabschluss der Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG, Graz, als Unternehmen, das für den kleinsten Kreis von Unternehmen einen Konzernabschluss erstellt, einbezogen. Die Konzernabschlüsse sind am Firmensitz der RLB-Stmk Verbund eGen, Graz bzw. der Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG hinterlegt. Die Landes- Hypothekenbank Steiermark Aktiengesellschaft verzichtet unter Anwendung der Bestimmun- gen des § 244 i.V.m. § 249 UGB auf die Erstellung eines Teilkonzernabschlusses nach öster- reichischem Recht. Für die HYPO Steiermark Leasing – Holding GmbH und deren Tochtergesellschaften liegt eine direkte Beherrschung durch die Raiffeisen-Landesbank Stei- ermark AG i.S.d. § 244 i.V.m. 249 UGB vor, die auf vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG und der HYPO Steiermark Leasing – Holding GmbH basiert. Bei den übrigen Tochtergesellschaften und assoziierten Unternehmen liegt Unwesentlichkeit im Sinne des § 249 Abs. 2 vor.

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