Jahresfinanzbericht 2015
JAHRESABSCHLUSS 5 3 Folgende Vermögensgegenstände sind als Sicherheit für fremde Verbindlichkeiten bestellt: in T€ 31.12.2015 31.12.2014 Schuldtitel öffentlicher Stellen 0 5.000 Festverzinsliche Wertpapiere 15.000 34.500 Forderungen an Kunden 267.328 117.181 Gemäß § 8 Abs 1 ESAEG gehört die Landes-Hypothekenbank Steiermark AG als einla- genentgegennehmendes Institut (CRR-Institut) mit dem Sitz in Österreich der einheitlichen Sicherungseinrichtung nach § 1 Abs 1 Z 1 ESAEG an. Aufgrund der Übergangsbestimmun- gen des § 59 Z 3 ESAEG nimmt bis 31. Dezember 2018 die Funktion als Sicherungseinrich- tung die beim Fachverband der Landes-Hypothekenbanken angesiedelte Hypo-Haftungs- GmbH wahr. Jede Sicherungseinrichtung hat einen aus verfügbaren Finanzmitteln bestehen- den Einlagensicherungsfonds in Höhe von zumindest 0,8 vH der Summe der gedeckten Einlagen der Mitgliedsinstitute als Zielausstattung einzurichten. Die Beitragsverpflichtung richtet sich nach der Höhe der gedeckten Einlagen unter Zugrundlegung von vorher be- stimmten Risikofaktoren (sog. risikobasierte Beitragsberechnung). Für das Geschäftsjahr 2015 war aufgrund des Inkrafttretens des ESAEG am 14. August 2015 die Hälfte des Jah- resbeitrages einzubezahlen. Für die Landes-Hypothekenbank Steiermark AG errechnete sich ein Beitragsanteil von T€ 165. Darüber hinaus ist die Hypo-Haftungs-GmbH im Sicherungs- fall verpflichtet - falls die Fondsmittel zur Bedeckung der Einlegeransprüche nicht ausreichen - Sonderbeiträge bei ihren Mitgliedsinstituten einzuheben. Diese Sonderbeiträge dürfen gem. § 22 (1) ESAEG jährlich maximal 0,5% der jeweils gedeckten Einlagen betragen. Per 1. Jänner 2019 wird die Aufgabe der sektoralen Sicherungseinrichtung an die durch die WKO einzurichtende Einheitliche Sicherungseinrichtung übertragen. Von der Einheitlichen Sicherungseinrichtung werden auch die Agenden der Sicherungseinrichtungen der Fachver- bände von Banken und Bankiers und von Volksbanken zu diesem Zeitpunkt übernommen werden. 19. Art und Betrag wesentlicher Kreditrisiken gemäß § 51 Abs. 14 BWG in T€ 31.12.2015 31.12.2014 Nicht ausgenützte Kreditrahmen bis 1 Jahr 131.391 100.858 Nicht ausgenützte Kreditrahmen über 1 Jahr 201.483 112.880 20. Ergänzende Angaben zu Finanzinstrumenten gemäß § 237a Abs. 1 Z. 1 UGB i. V. m. § 64 Abs. 1 Z. 3 BWG In der Landes-Hypothekenbank Steiermark AG werden Derivate zur Absicherung (Hedging) von Zins- und Wechselkursrisiken von Grundgeschäften der Aktiv- und Passivseite einge- setzt. Zur Absicherung von Zinsrisiken kommen neben Zinsswaps auch Zinsoptionen (Caps, Floors) und andere derivative Finanzinstrumente (z. B. Forward Rate Agreements) zum Einsatz.
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