Jahresfinanzbericht 2015
JAHRESABSCHLUSS 5 1 In den Personalrückstellungen sind unter anderem die Urlaubsrückstellung mit T€ 355 (396), eine Rückstellung aus vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern mit T€ 5.641 (5.092) und die Rückstellung für Jubiläumsgelder mit T€ 966 (1.045) enthalten. Hinsichtlich der Rückstellung für die Bewertung der Derivate siehe auch Punkt 20. „Ergänzende Angaben zu Finanzinstrumenten gemäß § 237a Abs. 1 Z. 1 UGB i. V. m. § 64 Abs. 1 Z. 3 BWG“. Die Rückstellungen für außerbilanzielle Geschäfte betreffen Haftungen, Garantien und Kre- ditrisiken. Mit Bescheid vom 1. März 2015 ordnete die Finanzmarktaufsicht („FMA“) in ihrer Funktion als Abwicklungsbehörde gem. § 3 Abs 1 BaSAG an, dass infolge des Vorliegens der Abwick- lungsvoraussetzungen nach § 49 BaSAG die Fälligkeiten sämtlicher von der HETA ASSET RESOLUTION AG („HETA“) ausgegebenen Schuldtitel und ihrer Verbindlichkeiten mit soforti- ger Wirkung bis zum 31. Mai 2016 aufgeschoben werden („HETA Moratorium“). Von diesem Moratorium sind emittierte Schuldtitel der Pfandbriefbank (Österreich) AG in Höhe von 1,2 Milliarden Euro betroffen. Im April 2015 wurde zwischen der Pfandbriefstelle der österreichischen Landes- Hypothekenbanken, der Pfandbriefbank (Österreich) AG sowie den einzelnen Mitgliedsinstitu- ten und dem Land Kärnten die „Vereinbarung über die Erfüllung und Abwicklung der Solidar- haftung gemäß § 2 Pfandbriefstelle-Gesetz sowie die Abwicklung von Ausgleichsansprüchen im Innenverhältnis“ abgeschlossen. Auf Grund dieser Vereinbarung hat sich die Landes- Hypothekenbank Steiermark AG unter Berücksichtigung des auf ihren zugehörigen Gewähr- träger entfallenden Kopfanteils verpflichtet, Finanzmittel bis zu einer Höhe von 155,0 Millio- nen Euro der Pfandbriefbank (Österreich) AG zur Erfüllung fälliger Verbindlichkeiten aus den HETA-Emissionen zur Verfügung zu stellen. Im Gegenzug tritt die Pfandbriefbank (Österreich) AG sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen, Sicherheiten und sonstigen Rechte aus oder im Zusammenhang mit einer konkreten HETA-Finanzierung an die zahlen- den Solidarschuldner ab. Zum 31. Dezember 2015 wurden von der Pfandbriefbank (Öster- reich) AG Finanzmittel in Höhe von 84,0 Millionen Euro abgerufen, wovon auf den eigenen Kopfanteil 42,0 Millionen Euro entfallen. Für das bestehende Risiko, dass die Pfandbriefstelle der Verpflichtung zur Bedienung der betroffenen Schuldtitel nicht zur Gänze nachkommen kann, und die Landes- Hypothekenbank Steiermark AG, die übrigen Landes-Hypothekenbanken und die jeweiligen Gewährträger von den Gläubigern der Pfandbriefstelle bzw. der Pfandbriefstelle in Anspruch genommen werden, wurden Risikovorsorgen in Form von Einzelwertberichtigungen und Rückstellungen gebildet. Für die Berechnung der Risikovorsorge wurden die Vermögensauf- stellungen aus den veröffentlichten Gläubiger- und Investoreninformationen der HETA, mögli- che Zahlungen aus der Ausfallbürgschaft des Landes Kärntens sowie das Ausmaß der möglichen Verpflichtung mit einem Sechzehntel berücksichtigt. Auf Grund der zum 31. Dezember 2015 bestehenden Forderungen gegenüber der HETA bzw. der nicht ausgenützten Kreditrahmen gegenüber der Pfandbriefbank (Österreich) AG (bei Ausnutzung Forderung gegenüber der HETA) aus dem eigenen Kopfanteil wurde die Risiko- vorsorge um T€ 13.024 erhöht, sodass zum Stichtag 31. Dezember 2015 eine Risikovorsor- ge in Höhe von insgesamt T€ 28.524 (Vorjahr: T€ 15.500) ausgewiesen wird. Davon entfällt ein Betrag von T€ 15.449 auf Einzelwertberichtigungen zu Forderungen und ein Betrag von T€ 13.075 auf Rückstellungen für Kreditrisiken.
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy MTUyNTMw