Jahresfinanzbericht 2015

4 6  JAHRESABSCHLUSS C. Erläuterungen zu Bilanzpositionen 1. Gliederung der nicht täglich fälligen Forderungen gegenüber Kreditinstituten und Nichtbanken gemäß § 64 Abs. 1 Z. 4 BWG Forderungen gegenüber Kreditinstituten in T€ 31.12.2015 31.12.2014 Restlaufzeit bis 3 Monate 260.613 316.373 mehr als 3 Monate bis zu 1 Jahr 124.151 113.222 mehr als 1 Jahr bis zu 5 Jahren 341.952 466.815 mehr als 5 Jahre 19.844 19.468 Forderungen gegenüber Nichtbanken in T€ 31.12.2015 31.12.2014 Restlaufzeit bis 3 Monate 160.469 201.700 mehr als 3 Monate bis zu 1 Jahr 231.634 387.772 mehr als 1 Jahr bis zu 5 Jahren 693.027 781.656 mehr als 5 Jahre 1.374.267 1.316.054 2. Im Jahr 2016 fällige Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere nach § 64 Abs. 1 Z. 7 BWG in T€ 31.12.2015 31.12.2014 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 156.616 58.459 Begebene Schuldverschreibungen 191.057 80.367 3. Zum Börsenhandel zugelassene Wertpapiere gemäß § 64 Abs. 1 Z. 10 BWG in T€ 31.12.2015 31.12.2014 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 495.026 537.281 Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 0 372 4. Zum Börsenhandel zugelassene Wertpapiere – Art der Bewertung gemäß § 64 Abs. 1 Z. 11 BWG Die Zuordnung zum Anlage- oder Umlaufvermögen richtet sich im jeweiligen Einzelfall nach der Entscheidung der zuständigen Gremien. Wertpapiere, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, werden im Anlagevermögen ausgewiesen. Wertpapiere, die nicht zu den Finanzanlagen zählen, werden dem Umlaufvermögen zugeordnet. Anlagevermögen in T€ 31.12.2015 31.12.2014 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 115.088 180.324 Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 0 0

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